Schneelasten können eine Gefahr für die Anwohner werden.
Winterzeit: Für tarifgebundene Betriebe tritt die Neuregelung der WBU zum 1.1.2023 in Kraft. (Quelle: DDH)

Recht 11. January 2023 Winterbeschäftigungsumlage (WBU) für Dachdecker: Neue Regelung 2023

Der geänderte Rahmentarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer im Dachdeckerhandwerk (RTVG, Fassung vom 28.10.2022) beinhaltet den Wegfall des Wahlrechts bei der Winterbeschäftigungsumlage (WBU).

Bisher wurde der Arbeitnehmeranteil an der WBU in Höhe von 0,8 Prozent des umlagefähigen Bruttoarbeitsentgelts finanziert durch die Einbringung von 2 Urlaubstagen pro Jahr oder – nach betrieblicher Vereinbarung – durch Lohnabzug. Mit der tariflichen Neuregelung entfällt die erste Variante, so dass künftig ein monatlicher Lohnabzug vorzunehmen ist.

Neue Regelung gilt ab 1.1.2023

Für tarifgebundene Betriebe tritt die Neuregelung zum 1.1.2023 in Kraft. Dies bedeutet, dass mit der Lohnabrechnung für den Monat Januar 2023, die nach § 25 Ziffer 2 RTVG bis spätestens zum 15.02.2023 erfolgen muss, erstmals der Lohnabzug vorzunehmen ist. Für diejenigen Betriebe, die diese Variante bereits vorher gewählt haben, ändert sich nichts. Nicht tarifgebundenen Betrieben wird empfohlen, mit ihren Beschäftigten die Umstellung bereits jetzt vorzunehmen.

Zum aktuellen ZVDH-Infoblatt: Winterbeschäftigungsumlage und Mindestlohn

zuletzt editiert am 11.01.2023