Kombinierte Fotovoltaik-/Solarthermie-Anlage auf dem Dach des Bildungszentrums des Berliner Dachdeckerhandwerks. Foto: DDH LV Berlin (Quelle: DDH LV Berlin)

Flachdach 2018-06-15T00:00:00Z Windlasten bei PV-Anlagen auf dem Flachdach

Gerade auf Flachdächern entstehen häufig Schäden aufgrund von unsachgemäßer Befestigung von Solarmodulen. Bei der Planung müssen Dachdecker berücksichtigen, welche Sog- und Windlasten auf das PV-System einwirken können.

Die Windlasten wirken nicht nur unmittelbar auf die PV-Systeme selbst ein; es muss auch geprüft werden, ob die auf die Abdichtungen einwirkenden Windlasten durch das aufgestellte PV-System reduziert werden oder ob möglicherweise sogar partiell höhere Soglasten entstehen können. Da die DIN EN 1991-1-4 jedoch keinerlei Angaben für die Windlastermittlung bei PV-Anlagen auf Abdichtungen enthält, wird die Lagesicherung der Abdichtungen für gewöhnlich so ermittelt, als existiere keine PV-Anlage auf dem Dach. Die Fachregel für Abdichtungen äußert sich dazu wie folgt:

„Durch auf der Abdichtung aufgestellte Anlagen und Aggregate dürfen keine horizontalen und vertikalen Kräfte (Schub- oder Scherkräfte oder Druckbeanspruchungen) in die Abdichtung eingeleitet werden, die zu Schäden der Abdichtung und/oder anderer Bauteilschichten führen können.“

Druckfestigkeit der Wärmedämmung kontrollieren

Weitere Einschränkungen ergeben sich bei dem Einsatz von Mineralwolle unterhalb von aufgestellten Anlagen: Bei der Verwendung von Mineralwolle bei nicht genutzten Flächen muss diese lediglich eine Druckfestigkeit/-spannung von 60 kPa bei 10 % Stauchung aufweisen; bei Flächen, deren Nutzung ausschließlich aus Solaranlagen oder anderweitigen technischen Anlagen besteht, muss hingegen die Druckfestigkeit/-spannung von 70 kPa bei 10 % Stauchung erfüllt sein und die Freigabe des Dämmstoffes für die Anwendung ist durch den Hersteller erforderlich. Die Anforderungen an die Mineralwolle sind in diesem Fall also deutlich verschärft.

zuletzt editiert am 05. Dezember 2022
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