Gerade auf Flachdächern entstehen häufig Schäden aufgrund von unsachgemäßer Befestigung von Solarmodulen. Bei der Planung müssen Dachdecker berücksichtigen, welche Sog- und Windlasten auf das PV-System einwirken können.
Die Windlasten wirken nicht nur unmittelbar auf die PV-Systeme selbst ein; es muss auch geprüft werden, ob die auf die Abdichtungen einwirkenden Windlasten durch das aufgestellte PV-System reduziert werden oder ob möglicherweise sogar partiell höhere Soglasten entstehen können. Da die DIN EN 1991-1-4 jedoch keinerlei Angaben für die Windlastermittlung bei PV-Anlagen auf Abdichtungen enthält, wird die Lagesicherung der Abdichtungen für gewöhnlich so ermittelt, als existiere keine PV-Anlage auf dem Dach. Die Fachregel für Abdichtungen äußert sich dazu wie folgt:
„Durch auf der Abdichtung aufgestellte Anlagen und Aggregate dürfen keine horizontalen und vertikalen Kräfte (Schub- oder Scherkräfte oder Druckbeanspruchungen) in die Abdichtung eingeleitet werden, die zu Schäden der Abdichtung und/oder anderer Bauteilschichten führen können.“
Druckfestigkeit der Wärmedämmung kontrollieren
Weitere Einschränkungen ergeben sich bei dem Einsatz von Mineralwolle unterhalb von aufgestellten Anlagen: Bei der Verwendung von Mineralwolle bei nicht genutzten Flächen muss diese lediglich eine Druckfestigkeit/-spannung von 60 kPa bei 10 % Stauchung aufweisen; bei Flächen, deren Nutzung ausschließlich aus Solaranlagen oder anderweitigen technischen Anlagen besteht, muss hingegen die Druckfestigkeit/-spannung von 70 kPa bei 10 % Stauchung erfüllt sein und die Freigabe des Dämmstoffes für die Anwendung ist durch den Hersteller erforderlich. Die Anforderungen an die Mineralwolle sind in diesem Fall also deutlich verschärft.
