Entwässerung Pieper Sita 1
Die Königsdisziplin bei der Entwässerung: barrierefreie Übergänge. Hier entscheidet die verfügbare Anschlusshöhe über die Art der Ausführung.

Flachdach 22. June 2023 Sicher entwässern trotz Barrierefreiheit

Niedrigschwellige Eintrittsbereiche und anstauender Starkregen sind eine unglückliche Kombination. Eine Haupt- und Notentwässerung, die aktiv wird, ehe sich der Regen den Weg ins Gebäude sucht oder die Statik der Flachdachbereiche an ihre Grenzen bringt, ist wichtiger als je zuvor. Wir zeigen, worauf es ankommt.

Barrierefreie Wohnkonzepte mit bodentiefen Tür- und Fensteranlagen bestimmen die heutige Architekturlandschaft. Entwässerungstechnisch betrachtet sind diese großflächigen Öffnungen im Gebäudekörper ein potentieller Risikofaktor für Wasserschäden. Kommt es bei einem Starkregenereignis zu einer Überlastung der Regenentwässerung und zu einem Wasseranstau vor Fenstern und Terrassentüren, sind Wassereinbrüche vorprogrammiert. Bei großen Flachdächern stellt ein schwergewichtiger Wasseranstau zudem Abdichtung und Statik auf die Probe. Abgesehen davon, dass eine Notentwässerung lt. DIN 1986-100 Pflicht ist, bedeutet ihre richtige Berechnung und Positionierung aktive Schadensvorsorge.

Als Sonderlösung definiert – und auch so auszuführen

Die Königsdisziplin bei der Entwässerung genutzter Dachflächen sind Terrassen und Balkone mit schwellenlosen bzw. schwellenarmen Ausgängen (barrierefreie Übergänge). Sie sind nach den Flachdachrichtlinien Pkt. 4.4 (3) abdichtungstechnische Sonderlösungen, für die auch entwässerungstechnische Sonderlösungen gefunden werden müssen.

Entwässerung Pieper Sita 2
Beispiel eines direkten Anschlusses der barrierefreien Entwässerungsrinne an die Entwässerung.

Grundsätzlich ist diese Bauweise eine Sonderkonstruktion, die zwischen Planer, Ausführenden und Bauherrn gemeinsam abzustimmen ist. Warum? Die Gefahr eines Wasseranstaus und somit ein Eintritt von Feuchtigkeit ins Gebäude ist höher als gewöhnlich. Für einen Wasseranstau gibt es mehrere Ursachen. Oft reicht schon einer der vielzitierten Stark- oder Gewitterregen, um den Wasserspiegel auf Balkonen und Terrassen zwar nur temporär, aber blitzschnell ansteigen zu lassen. Im Worst Case gibt es einen Rückstau aus dem überlasteten Kanalsystem. Und manchmal ist einfach nur der Zulauf der Hauptentwässerung verstopft, eine Laubansammlung kann hier schon ausreichen, um die Ablaufleistung des Gullys zu vermindern oder ganz zu verhindern.

Notablauf ist Pflicht und keine Kür

Es steht daher außer Frage, dass eine Notentwässerung Pflicht ist. Die DIN 18531, Teil 1 bezieht hier ganz eindeutig Stellung. Unter Pkt. 6.6 Dachentwässerung heißt es: „Bei Dachterrassen mit geschlossener Brüstung sind Notüberläufe so anzuordnen, dass bei Verstopfung des Ablaufs die Türschwelle nicht überstaut werden kann.“ Einen Lösungsansatz schildert DIN 18531-3: „Für barrierefreie Türanschlüsse und Anschlüsse mit verringerter Anschlusshöhe sind geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Spritzwasserbelastung und Stauwasser im Anschlussbereich, z. B. Entwässerungsrinnen mit Rostabdeckungen vorzusehen.“

Hinterläufigkeit des Abdichtungsrandes am Schwellenprofil und Hinterläufigkeit des Abdichtungsrandes im Bereich der Leibungen, diese beide Schadensfälle stehen in der Statistik ganz oben. Statistiken, die die Hauptursachen der Schadensfälle sichtbar machen, liefern auch Informationen, wo bei der Prävention anzusetzen ist. Fehlende Gitterroste und Drainage, mangelhafte oder nicht vorhandene Entwässerung sowie ein unzureichendes Gefälle führen über kurz oder lang zum Wasserschaden. Ist das Wissen und ein Bewusstsein für diese Problematik vorhanden, lassen sich Regenwasserschäden gut vermeiden. Ein Gefälle kann beispielsweise durch die Neigung der Tragkonstruktion, durch eine zusätzliche Gefälleschicht (z. B. Gefälleestrich) oder durch eine Gefälledämmschicht erzielt werden.

Rainer Pieper

Den kompletten Betrag lesen Sie in DDH 15.2020.

zuletzt editiert am 16.07.2021