Aufmacher Faktor 3,5
Auf dem Landesverbandstag in Kamp-Lintfort wünscht man sich eine lebhafte Diskussion über die Berechnung eines auskömmlichen Stundenverrechnungssatzes.

Recht 14. October 2019 Stundenverrechnungssatz Dachdecker: Faktor 3,5

Die Diskussion über auskömmliche Stundenverrechnungssätze ist ein heikles Thema. Nichtsdestotrotz stößt der Dachdecker-Verband Nordrhein diese auf dem Verbandstag jetzt mit Nachdruck wieder an. Getreu dem Motto: Wenn nicht jetzt, wann dann?

Vertragswerkstätten der großen Autokonzerne stellen uns ohne mit der Wimper zu zucken die Mechanikerstunde mit 160 Euro in Rechnung. Große Baumarktketten bieten uns ihre „Macher für die Gartengestaltung“ zu einen Festpreis von knapp über 40 Euro an. Während wir alle das als normal empfinden, tut sich so manch ein Kollege aus dem Dachdeckerhandwerk mit dem Geldverdienen nicht nur schwer, nein, er bringt sogar noch welches mit, wenn er seine Leistung zu einem Stundenverrechnungssatz von 44 Euro anbietet. Wen wundert es da, wenn der viel gescholtene Sachverständige für die Versicherung den ortsüblichen Stundenverrechnungssatz – also den durchschnittlichen Stundenverrechnungssatz – mit 52 Euro ausruft, wenn es vor Ort tatsächlich so ist.

Selbst und ständig unter Mindestlohn



Natürlich gibt es auch Auftragsstrukturen, bei denen 52 Euro angebracht sind. Wer seine Leistung jedoch durchgehend auf diesem Niveau anbietet, steuert sehenden Auges auf die Altersarmut zu. Natürlich schlägt das Herz des durchschnittlichen Dachdeckermeisters eher für die Technik als für Betriebswirtschaft. Natürlich ist es lästig, sich mit den Produktivstunden pro Jahr, der Afa auf Fahrzeuge oder gar der eigenen BWA zu beschäftigen, um den Mittellohn zu ermitteln, wo der Kollege in der Nachbarschaft den Auftrag ja ohnehin bekommt, weil er es am Ende billiger „kann“. Wobei man ja sowieso vermutet, dass der das Material bei den Preisen, die er anbietet, nicht auf legalem Weg erwirbt. Natürlich sind Preisabsprachen verboten. Wir müssen aber auch der Realität ins Auge schauen. Das Bundesarbeitsministerium hat schon 2017 ermittelt, dass das durchschnittliche Nettoeinkommen eines Handwerkers nach dem 65. Lebensjahr bei rund 1.300 Euro liegt. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung attestiert rund 4,5 Millionen Selbstständigen, dass sie unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns arbeiten und kaum in der Lage sind, Rücklagen zu schaffen. Mal ehrlich, wie viel verdienen Sie selbst so pro Stunde?

Also so richtig ehrlich, inklusive Sonn- und Feiertags- und Nachtarbeit? Wie wollen wir qualifizierten Nachwuchs gewinnen oder gute Mitarbeiter halten, wenn andere Branchen von der Bezahlung her viel attraktiver sind? Zugestanden, ein unangenehmes Thema, weil man sich ja auch mit sich selbst beschäftigen muss. Es gibt Kollegen, die da sagen: „Ist doch ganz einfach, lass uns doch den Tariflohn für allgemeinverbindlich erklären. Wenn den alle zahlen müssen und die ­SOKA-DACH – was sie in Teilen ohnehin schon tut – ihn kontrolliert, gibt es einen ehrlichen Wettbewerb und der Stundenverrechnungssatz im Dachdeckerhandwerk erreicht ein Niveau, bei dem sich auch die Renten- und Krankenversicherung freut.“ Okay, ein recht revolutionärer Ansatz mit großem Diskussionspotenzial und viel Kampfgetümmel.

Es geht aber auch durchaus unblutiger und einfacher.

Thomas G. Schmitz

zuletzt editiert am 03.01.2023