Schaden Wegner
Eine typische Schadenmeldung: „First durch Sturm beschädigt“. Selbstverständlich wird die Behebung solcher Instandhaltungs­mängel abgelehnt. Foto: Wegner

Arbeitssicherheit 9. June 2016 Sturmschaden: Erste Hilfe mit kühlem Kopf

Wenn es stürmt und hagelt sollten Sie als Dachdecker einen kühlen Kopf behalten. Wichtig ist, zwischen Sturmschaden und Vorschaden zu unterscheiden und dies auch klar zu formulieren.

Wenn ein Schaden nach einem Unwetter vorliegt, sind Hauseigentümer und auch deren Versicherer dankbar, wenn der Dachdecker möglichst schnell „Erste Hilfe“ leistet. Aufgrund der Vielzahl der Hilferufe oder Aufträge wird dann im Eifer des Gefechts oftmals übersehen, dass Wochen nach dem Sturm oder Hagelereignis wieder Sachlichkeit einkehrt und bei den Gebäudeversicherern die Routinearbeit erst einmal beginnt. Bevor ein Versicherungsnehmer seine Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend machen kann, gilt es, das Prüfprozedere der Versicherer zu durchlaufen. Für die Sachbearbeiter in den Versicherungen beginnt dann ein Kampf mit Tausenden von Schadensmeldungen. Die Angebote der Dachdeckerbetriebe sind für die Sachbearbeiter in den Versicherungen oft schwer lesbar. Durch regional unterschiedliche Fachbegriffe für ein und denselben Gegenstand wie zum Beispiel: „Ortgangbrett“ oder „Windbordbrett“ oder auch „Untersichtschalung“ wird der Versicherungssachbearbeiter schnell an seine Grenzen geführt, sodass oftmals nur die Klärung durch einen neutralen Fachmann bleibt.

Viele Versicherer haben sich mittlerweile auf die Mitarbeit der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (ö. b. u. v. S.) eingestellt und delegieren die technische und sachliche Klärung der Ansprüche aus den Sturm oder Hagel/Elementarschäden an genannte Fachleute. Und was bietet sich da besser an, als der große Pool an vereidigten Sachverständigen der Handwerkskammern der jeweiligen Regionalbezirke.

DachNetSV

Michael Wegner

zuletzt editiert am 20.10.2021