Seit 2011 ist die Verklammerung von Dachziegeln und Dachsteinen zur Sturmsicherung Pflicht. Wir begleiten einen Hersteller bei der Zuordnung der passenden Sturmklammer.
Das Unternehmen Friedrich Ossenberg-Schule (FOS) hat im Auftrag der Röben Tonbaustoffe im Juli 2020 die Systemprüfungen für das neue Dachziegelmodell „Eifel“ durchführen lassen. Ziel der Prüfung war es, die Abhebewiderstände der passenden Sturmklammern zu ermitteln. Die festgestellten Werte werden für die Einzelfallberechnungen der Windsogsicherung benötigt. Der Nachweis über das Prüfverfahren nach Prüfnorm EN 14437 wird in der Fachregel des ZVDH verlangt. In der Systemprüfung nach der Prüfnorm EN 14437 wurde die Kombination – auch Zuordnung genannt – von der Dachlattung, dem Dachziegel und einer Sturmklammer getestet. Geprüft wurden die Seitenfalzklammern 417, 452, 456-2 und 435. Sie wurden sowohl mit dem Verlegeschema 1:2 als auch 1:1 verlegt. Dann zogen stufenweise höhere Kräfte an den Ziegeln, um Windsog und Böen zu simulieren, welche die Dachflächen attackieren können. Alle Klammern zeigten sehr gute Auszugswerte.



Kerben für die Fixierung sichern den festen Halt
Je größer das Ziegelformat, desto geringer die benötigte Stückzahl für die Dacheindeckung. Beim getesteten Tondachziegel werden für einen Quadratmeter 10,6 Stück benötigt, das reduziert den Material- und Verlegeaufwand. Der Ziegel hat eine Decklänge von 345 bis 375 mm und eine mittlere Deckbreite von ca. 250 mm. Mit 4,2 kg Eigengewicht stellt er eine relativ geringe Belastung für die Dachkonstruktion dar. Die besonders hohe Verfalzung garantiert ein hohes Maß an Regeneintragssicherheit. Sowohl Kopf- als auch Seitenverfalzung greifen nicht über-, sondern ineinander. Das überdurchschnittlich große Decklängenspiel von 30 mm ermöglicht eine problemlose Verlegung. Passend eingearbeitete Kerben für die Fixierung der Seitenfalzklammern sichern den festen Halt des Ziegels.
Was muss ich bei den Zuordnungen beachten?
Eine Klammer gleicher Ausführung kann auf unterschiedlichen Dachpfannen Anwendung finden, der Abhebewiderstand jedoch muss im Prüfverfahren für jede Kombination jeweils neu ermittelt werden. Zuordnungen und Befestigungsschema können und dürfen nicht auf andere Objekte, Sturmklammern, Deckwerkstoffe oder Traglattungsstärken übertragen werden. Die Prüfverfahren für die Zuordnungen werden von FOS mit Musterlattungen und Musterdachpfannen am Prüfstand durchgeführt. Abweichungen, die sich aus den Toleranzen an den drei Komponenten Deckwerkstoff, Traglattung und Befestigungselement ergeben, können nicht berücksichtigt werden. Für jede Prüfung gibt es einen Prüfbericht, den FOS Ihnen auf Anfrage zur Verfügung stellt. Somit ist sichergestellt, dass Sturmklammern von FOS den Anforderungen der aktuellen Regeln entsprechen. Durch den Nachweis zur Eignung der Sturmklammer durch die Systemprüfung ist eine zusätzliche bauaufsichtliche Zulassung nicht notwendig. Laut der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB), Ausgabe 2017/1, sind die Klammern „Bauprodukte, die keines Verwendbarkeitsnachweises bedürfen“. Die vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) erstellte Verwaltungsvorschrift ist – gemeinsam mit der neuen Musterbauordnung – als Ersatz für die Bauregelliste und die Liste der Technischen Baubestimmungen schrittweise in den Bundesländern eingeführt worden.
Hans-Martin Koch
Den kompletten Beitrag lesen Sie in DDH 13.2021.
