Lastausgleichsvorrichtungen, umgangssprachlich „Balancer“ genannt, können bei Kranarbeiten eingesetzt werden. (Quelle: Meyle+Müller GmbH+Co. KG /BG BAU)

Arbeitssicherheit 2026-01-08T14:49:31.743Z Zwei neue Prämien für mehr Arbeitssicherheit

Die BG BAU erweitert ihr Förderangebot: Ab 2026 stehen Unternehmen zwei neue Arbeitsschutzprämien für – Einschraubhilfe und Lastenausgleichsvorrichtung – zur Verfügung.

Die finanziellen Zuschüsse tragen dazu bei, Unternehmen die Einführung praktikabler Lösungen für den Arbeitsalltag zu erleichtern. Die Arbeitsschutzprämien der BG BAU bieten damit einen direkten Anreiz, Sicherheitsvorkehrungen auf der Baustelle konsequent anzuwenden. Dadurch verbessern sich die Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten spürbar.

Neue Arbeitsschutzprämien ab 1. Januar 2026: Einschraubhilfe und Lastenausgleichsvorrichtung

1. Einschraubhilfe für das Einschrauben langer Schrauben im Holzbau

Im Holzbau erfordert das Eindrehen großer oder langer Schrauben viel Kraft und es entstehen hohe Drehmomente. Mitunter mit Risiko: Rutschen Beschäftigte beim Einschrauben ab, können sie stürzen, abstürzen oder sich Stichverletzungen durch den Schraubbit zuziehen. Wird hingegen eine Einschraubhilfe genutzt, müssen Anwenderinnen und Anwender weniger Druck ausüben und können Zwangshaltungen vermeiden Sie ermöglicht also ergonomisches Arbeiten. Außerdem verhindert sie ein Abrutschen der Maschine von der Schraube. In Verbindung mit Bitverlängerungen kann eine Einschraubhilfe sogar als Leiterersatz dienen, etwa beim Verbinden von Holzrahmenbauwänden oder Decken. Die BG BAU fördert die Einschraubhilfe beitragsabhängig mit 50 Prozent der Anschaffungskosten, maximal 200 Euro.

2. Sicheres Ausrichten von Lasten mit Lastenausgleichsvorrichtungen

Lastenausgleichsvorrichtungen, sogenannte Balancer, ermöglichen es, Lasten, wie Wand-, Decken-, Dach- oder Treppenelemente, sicher in Waage oder in einer gewünschten Neigung zu positionieren. Die Steuerung erfolgt bequem per Funkfernbedienung, sodass Lasten ohne Pendeln gehoben und exakt ausgerichtet werden können. Der Einsatz solcher Vorrichtungen reduziert die körperliche Belastung und das Unfallrisiko, da kein Drücken, Ziehen oder improvisierter Einsatz von Kettenzügen nötig ist. So tragen Lastenausgleichsvorrichtungen entscheidend zu einem sicheren und effizienten Verheben von vorgefertigten Bauteilen bei. Die BG BAU fördert die Investitionen in Lastenausgleichsvorrichtungen beitragsabhängig mit 25 Prozent der Anschaffungskosten bis zu 5.000 Euro je Maßnahme. Eine beitragsunabhängige Förderung ist mit 50 Prozent der Anschaffungskosten, ebenfalls bis maximal 5.000 Euro je Maßnahme, möglich. Voraussetzung hierfür ist die Teilnahme von Führungskräften am Seminar „Absturzprävention“. Die entsprechenden Seminare werden von der BG BAU (Seminar 1630) sowie von Ausbildungsstätten der Innungen und Verbände angeboten. www.bgbau.de/balancer

zuletzt editiert am 08. Januar 2026