Ein großer blauer Bagger steht auf einer Baustelle mit schneebedecktem Boden und alten Fabrikgebäuden im Hintergrund.
Die BG BAU empfiehlt Betrieben, rechtzeitig vor Beginn der kalten Jahreszeit Baustellen auf besondere Witterungsrisiken vorzubereiten. (Quelle: Jan-Peter Schulz – BG BAU)

Arbeitssicherheit 2026-01-08T14:52:36.778Z Arbeiten unter null: Baustelle trifft Winter

Arbeitssicherheit: Wenn die Temperaturen sinken, steigt das Risiko: Kälte, Dunkelheit und rutschige Flächen erschweren die Arbeit auf winterlichen Baustellen und erhöhen die Unfallgefahr erheblich. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) weist deshalb auf wichtige Schutzmaßnahmen hin, damit Beschäftigte auch bei Minusgraden sicher und gesund arbeiten können.

„Sicherheit im Winter ist kein Zufall“, betont Hans-Jürgen Wellnhofer, kommissarischer Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU. „Kälte, Schnee und Dunkelheit erschweren den Arbeitsalltag und können nicht nur zu mehr Unfällen führen, sondern auch die Gesundheit belasten. Niedrige Temperaturen beeinflussen zudem die Konzentrations- und Leistungsfähigkeit.“ Unternehmen und Beschäftigte müssten daher gemeinsam dafür sorgen, Arbeitsbedingungen und Abläufe an die winterlichen Verhältnisse anzupassen.

Die BG BAU empfiehlt Betrieben, rechtzeitig vor Beginn der kalten Jahreszeit die Baustellen auf besondere Witterungsrisiken vorzubereiten. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sind Unfall- und Gesundheitsgefahren systematisch zu ermitteln und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen. Dazu gehören unter anderem:

Ausreichende Beleuchtung sicherstellen

Verkehrswege sollten gemäß der Technischen Regel für Arbeitsstätten „ASR A3.4“ ausgeleuchtet sein. Gefordert sind mindestens 20 Lux für Wege und bis zu 500 Lux für Arbeitsplätze.

Sichere Verkehrswege und Arbeitsplätze

Verkehrswege müssen regelmäßig von Schnee, Matsch und Verunreinigungen befreit sowie rutschfester gestaltet werden. Auf Gerüsten und Dächern sollten rutschhemmende Untergründe und die Absicherung von Lichtbändern garantiert sein, da diese bei Schnee kaum sichtbar sind und Absturzgefahr bergen.

Warme Pausenräume

Beheizte Aufenthaltsräume dienen dem Aufwärmen, Umziehen und Trocknen der Kleidung. Die ASR A3.5 „Raumtemperatur“ schreibt für Pausenräume und Toiletten mindestens 21 °C vor.

Arbeitsabläufe anpassen

Bei extrem niedrigen Temperaturen sollten körperlich wenig aktive Arbeiten oder Tätigkeiten in Zwangshaltungen vermieden werden. Wechsel zwischen Innen- und Außenbereichen sowie regelmäßige Aufwärmpausen unterstützen die Gesundheit der Beschäftigten.

Schutzkleidung für Kälte und Nässe

Wintergerechte Arbeitsbekleidung – von Jacken und Hosen über Winterschuhe und Handschuhe bis zur Thermounterwäsche – ist Pflicht. Für geeignete Kälte- und Wetterschutzkleidung ist der Arbeitgeber gemäß DGUV Vorschrift 1 verantwortlich.

Fahrzeuge winterfit machen

Winterreifen mit ausreichendem Profil, Frostschutz im Scheibenwischwasser sowie Eiskratzer und Schneebesen gehören zur Standardausstattung. In bergigen Einsatzgebieten sind zusätzlich Schneeketten ratsam.

zuletzt editiert am 25. November 2025