Eine Gruppe von Menschen bei einer Führung auf dem Dachboden eines historischen Gebäudes.
Das Rahmenprogramm brachte die Teilnehmer in den Mainzer Dom. Die Führung zeigte Einblicke in die Geschichte des Bauwerks. Für die Dachdecker besonders interessant natürlich der Dachstuhl. (Quelle: DDH)

Markt 2026-05-05T05:00:00Z Einfach – experimentell oder elend?

Mainz: Zum jährlichen Seminar von DachNetSv trafen sich Sachverständige des Dachdeckerhandwerks in der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt. Auf gewohnt hohem Niveau bewegten sich die Fachvorträge über Bautechnik und Bauvorschriften. Genau beleuchtet wurde Gebäudetyp E – was uns erwartet und was uns droht.

Jochen Angerstein, geschäftsführender Gesellschafter, eröffnete das Seminar mit einigen Hinweisen zu Neuerungen in der DachNetSv GmbH und stellte auch die Einführung der KI zur Vereinfachung der Arbeitswege in Aussicht.

Bauproduktenverordnung und ihrer Auswirkung auf das Dachdeckerhandwerk

Moderator und Gesellschafter Herbert Gärtner gab das Wort an den ersten Referenten, Dachdeckermeister Stefan Küppers, dessen Vortrag sich mit der Bauproduktenverordnung und ihrer Auswirkung auf das Dachdeckerhandwerk beschäftigte. Die BauPVO regelt das Inverkehrbringen von Bauprodukten, um die produktbezogene Marktbereitstellung europaweit zu vereinheitlichen. Als unmittelbar geltende EU-Verordnung steht sie über entgegenstehendem nationalem Recht. Damit beeinflusst sie die Herstellung, den Einkauf und auch Ausschreibungen, Dokumentationen sowie die Haftung für die relevanten Beteiligten. Der Hersteller trägt die Hauptverantwortung, aber der Dachdecker hat die Prüfpflicht für angelieferte Produkte. Er muss eine Dokumentation über verbaute Produkte erstellen und dem Auftraggeber aushändigen: „Lesen Sie die Leistungsverzeichnisse, fordern Sie klare Aussagen und stellen Sie klare Anforderungen an Bauprodukte“, resümierte Küppers.

Ein Mann hält einen Vortrag und spricht in ein Mikrofon.
Dr. Udo Simonis kritisierte die mangelnde Praxistauglichkeit der Laborprüfungen von Dachbahnen. (Quelle: DDH)

Gefahrstoffe auf dem Dach

Philip Witte, ZVDH Bereichsleitung Messe und Marketing, referierte über den Arbeitsschutz bei Rückbau und Entsorgung von Gefahrstoffen: „Die Gefahrstoffverordnung ist da, die TRGS kommt hinterher.“ Ein Hauptziel der Gefahrstoffverordnung war es zwar Veranlasserpflichten in die Gefahrstoffverordnung aufzunehmen, aber letztlich liegt die Verantwortung doch beim Arbeitgeber, der zu prüfen hat, ob Gefahrstoffe vorhanden sind. „Den Schwarzen Peter will natürlich keiner haben“, unkte Witte. In drei praxisbezogenen Varianten erklärte er drei mögliche Verfahren der Angebotserstellung bezüglich der Sanierung von Flachdächern. Hierzu stellt der ZVDH seinen Mitgliedern die Information „Das vollständige Angebot bei Sanierung von Dächern mit asbesthaltigen Bitumenbahnen“ zu Verfügung. Witte ging auf die Schutzmaßnahmen bei Asbestabriss nach neuer TRGS ein und empfahl das berufsgenossenschaftliche Testverfahren BT 63 als Grundlage für alle Tätigkeiten (Entfernen und funktionale Instandhaltung von asbesthaltigen Abdichtungen). Außerdem streifte er die Themen KMF – alte Mineralwolle, PAK – polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, und HBCD. Für weiterführende Infos empfahl Witte: WINGIS online. GISBAU Gefahrstoffinformationssystem, den BG-Ordner „Sicher auf dem Dach“ und alle Regelwerke.

Ein großer Konferenzraum mit vielen Teilnehmern, die an einem Seminar teilnehmen.
Gut 50 Sachverständige hatten sich zum DachNetSv-Seminar in Mainz eingefunden. (Quelle: DDH)

Gebäudetyp E: „Was droht uns?

Prof. Dr. Ing. Leif Peterson betrachtete den Gebäudetyp E aus Sicht des Ingenieurs: „Was droht uns?“ Aus der Motivation, 400.000 Wohnungen im Jahr zu bauen, erwuchs der Wunsch der Baukostensenkung und den Zielen: einfach, effizient, experimentell günstig mit bedarfsgerechten Standards zu bauen. Weniger Komfort bei gleichbleibender Sicherheit und Einhaltung der Mindeststandards, serielle Bauweise, schnellere Vergabeprozesse, waren die Schlagpunkte. „Wann aber kippt einfach in mangelhaft?“, fragte Peterson. „Wo ist die Grenze zur Schadensanfälligkeit, wenn wir bei Schlüsselkonstruktionen reduzieren?“ Wir benötigen bezahlbare, effiziente und passive bauphysikalische Prinzipien – einen Laubbaum statt teurer Verschattungselemente. Technik, Recht und Handwerk müssen neu zusammenspielen, wenn wir diesen Weg gehen, prognostizierte der Bauingenieur. Die Risiken fordern ein ganz besonders verantwortungsvolles Handeln.

Offene Fragen an den Juristen bildeten den Cliffhanger zum nächsten Referenten. Rechtsanwalt und Dachdeckermeister Thomas Schmitz wurde online zugeschaltet. Wie beurteilt der Jurist, was „gleichwertig“ ist oder wie das Regelwerk reagieren muss? Er fragte als Erstes nach dem Sinn: „Ist das ganze Risiko überhaupt rentabel bei einer errechneten Einsparung von höchstens 8,1 Milliarden Euro?“ Beim Bundesgerichtshof bestehen gegen den Gesetzentwurf durchgreifende Bedenken, weil der Mangelbegriff des Werksvertragsrechts grundlegend verkannt wird. Richter müssen im Einzelfall entscheiden, was mangelhaft ist. Wenn man sich auf E verständigt hat, zum Beispiel ein Flachdach ohne Gefälle, müsste sich darauf verständigt werden, dass diese Probleme aus der Haftung rausgenommen werden. Normen und Regelwerke sind Kostentreiber, weiß Schmitz, aber das Problem ist weniger technisch als strukturell. Schmitz sieht den Gebäudetyp E aber durchaus als Chance. Mitgestalten statt blockieren bei mehr Verantwortung und weniger Bürokratie, so Schmitz‘ Credo.
Herbert Gärtner erläuterte die wichtigsten Änderungen in der neuen Flachdachrichtlinie, zu denen vor allem die Aufnahme der Planungshilfe „Barrierefreie Übergänge“ gehört. Dringend achten muss der Verarbeiter auf die modalen Hilfsverben – soll als bedingte Verpflichtung, sollte als Empfehlung und muss als Verpflichtung. Neu ist auch, dass bei barrierefreien Übergängen Anforderungen an das ausgeführte Gefälle gelten. Es ist zulässig, dass das tatsächliche Gefälle durch Toleranzen im Tragwerk vom geplanten Gefälle abweicht. Wenn aber ein konkretes Gefälle im ausgeführten Zustand vorhanden sein soll, steigen Bauzeit und Baukosten, dann sind Nivellierungen nötig.


Die Parameter für Behelfs- und Notabdichtungen wurden klar definiert. Gärtner warnte: „Es gibt gravierende Divergenzen zwischen Definitionen eigenwilliger Hersteller und den einschlägigen Termini der Fachregeln!“ Erwähnung fanden unter anderem noch Verklebung, Wärmedämmung, Rückstellungen bei Bitumenbahnen und Anschlusshöhen sowie Anforderungen an die Entwässerungssysteme bei barrierefreien Übergängen zur Verhinderung der Überflutung des Innenraums.
Eine interessante Führung durch den Mainzer Dom rundete die fachliche Weiterbildung der Teilnehmer am ersten Tag ab.

Ein Mann hält einen Vortrag auf einer Konferenz vor einem Banner von DachNetSv.
Der geschäftsführende Gesellschafter Jochen Angerstein weiß, auch das Sachverständigen-Netzwerk kommt ohne KI nicht mehr aus. (Quelle: DDH)

Wiederverwendung statt Entsorgung

Diplom-Geologe Dr. Martin Upmeier hat sich der Wiederverwertung von Dachsubstraten verschrieben. Dieser technische Baustoff wird oft entsorgt, obwohl er wiederverwendet werden könnte. Als Abfall unterliegt er dem Kreislaufwirtschaftsgesetz. Der Abbau von organischen Substanzen gilt als Problem bei der Deponierung. Sorgfältiger schichtweiser Rückbau reduziert Verunreinigungen und erhöht die Qualität für die Wiederverwertung, ist aber aufwendig, weiß Upmeier. In der Realität werden die Stoffe oft vermischt. Durchwurzeltes Substrat ist kaum abzusaugen. Problematisch ist ebenfalls die nachgeschaltete Logistik: Wo lagern? Wo aufbereiten?
Klimaveränderungen thematisierte Dr. Katharina Lengfeld vom Deutschen Wetterdienst. Der Vergleich der heutigen Jahresdurchschnittstemperaturen mit denen aus dem Vergleichszeitraum 1961 – 1990
(8,2 °C), beweist einen deutlichen Anstieg. Es gibt mehr Sommer-, weniger Frosttage. Eine Änderung der mittleren Windgeschwindigkeit ist nicht messbar. Starkregenereignisse werden aller Wahrscheinlichkeit weiter zunehmen, so die Meteorologin. Abschließend stellte sie das LAWA-Starkregenportal vor – ein interaktives Portal zur Analyse von Starkregendaten.


Dipl.-Ing. Martin Binder von ST Quadrat Fall Protection brachte den Anwesenden die neue DGUV-Information 201-056 näher. Der Titel heißt nun „Auswahl von geeigneten Absturzsystemen auf Dächern“. Die Wartungsintensität und Häufigkeit der Begehungen von Flachdächern sind gestiegen. Daher war eine Klärung rechtlicher und normativer Lücken notwendig, ebenso eine neue Bewertungssystematik der Ausstattungsklassen und klar definierte Rollen. Ein Rettungskonzept ist verpflichtend, Alleinarbeit nicht zulässig. Die Montage von Anschlageinrichtungen darf nur von nachweislich fachkundigem Personal durchgeführt werden. Hier bauen zwei Qualifikationsstufen aufeinander auf – Stufe 1, Montagepersonal, und Stufe 2, aufsichtsführende, qualifizierte Person zur Prüfung. Binder ging final auf die Dokumentationspflichten ein.

Schädliche Abbauprodukte

Dr. Udo Simonis beschäftigt sich eingehend mit Materialprüfungen von Dachbahnen. In seinem Vortrag legte er den Fokus auf Auswaschungen aus Dachbahnen und daraus resultierende Belastungen für die Umwelt. „Laborprüfungen der Hersteller bilden nicht die Realität ab, und Auswaschungen werden nur auf ausgewählte Stoffe untersucht“, kritisierte Simonis. Die Abbauprodukte der Bahnen landen im Regenwasser. Dachdecker benötigen von den Herstellern Beschaffenheitserklärungen. „Ihr müsst Euch bestätigen lassen, dass aus Materialien keine wassergefährdenden, schädlichen Stoffe ausgewaschen werden. Ihr müsst Euch auch bestätigen lassen, dass das während der gesamten Nutzungsdauer nicht passiert. Über kurz oder lang werden die Behörden ihr Augenmerk darauf legen, die Einhaltung der Vorgaben zu prüfen“, warnte der Bauchemiker.
„Jeder Werkstoff hat seinen Anwendungsbereich. Der richtige am richtigen Ort – alles in Ordnung“, merkte Franz-Josef Rossbroich an.

Er sprach über das Fehlerpotenzial bei Flüssigkunststoffen. Er behandelte die Vor- und Nachteile einzelner Systeme sowie die potenziellen Gesundheitsgefahren. Der große Vorteil der Flüssigkunststoffe ist die Nahtlosigkeit, bestätigte Rossbroich. Probleme in der Praxis entstehen in der Regel durch mangelhafte Untergrundvorbereitung, ungeschultes Personal und Umwelteinflüsse. Rossbroich empfahl, den Feuchtegehalt von Untergrund und der Luft vor der Verarbeitung zu überprüfen und eine Dokumentation über alle Arbeitsschritte nach Norm zu erstellen. Die genaue Beachtung der Herstellervorschriften ist obligatorisch, dazu gehört auch die Verwendung des vorgeschriebenen Verarbeitungswerkzeugs, mahnte Rossbroich.

Annäherung der Regelwerke

Dipl.-Ing. Klaus Hafer, Normungsausschuss-Mitglied, brachte den Teilnehmern die DIN 18531 näher. Im Gegensatz zur Flachdachrichtlinie, eine privatrechtliche Vereinbarung, muss sich die Norm nach europäischen Vorgaben richten und darauf achten, dass keine Wettbewerbsverzerrung entsteht. Er verwies darauf, dass sich beide Regelwerke wieder angenähert hätten. Positiv zu verzeichnen ist die Änderung der Maßangabe auf Zentimeter. So können kleine Abweichungen unbeachtet bleiben. Der gelernte Dachdecker riet: „Bitumenbahnen unter Dämmung und Begrünung im Umkehrdach liegen nach 26 Jahren noch so, als wäre sie gestern verlegt worden. Die Industrie lässt die Dachdecker in der Regel hängen, also baue ich doch etwas, was weniger fehleranfällig ist.“ Hafer wies abschließend auf weitere Änderungen hin und empfahl den Verarbeitern das Merkblatt des ift Rosenheim.

Dachdeckermeister Christian Gilles weiß, wovon er redet, wenn er fragt: „Wie viele Fehler passen auf 135 Quadratmeter Dachfläche?“ Beim Neubau ist die Planung von Photovoltaik-Anlagen relativ einfach – im Gegensatz zum Bestand. An vier Beispielen aus seiner Praxis erläuterte er das große Fehlerpotenzial, wie zum Beispiel die Unterschreitung der Mindestdachneigung und Mindestmaterialdicke, die falsche Unterdeckung sowie eine unzureichende Befestigung. Die Aufgabenstellung des Sachverständigen vor Beauftragung des Gewerks muss sein, die Art und Güte der Dacheindeckung zu beurteilen. Gilles zieht die Flachdachrichtlinie und das Regelwerk des IFBS zu Rate. „Die Nachrüstung von Photovoltaik-Anlagen auf Bestandsdächern birgt erhebliche technische, konstruktive und haftungsrelevante Risiken, die häufig durch handelnde Akteure unterschätzt werden“, konstatierte Gilles.

Den kompletten Beitrag lesen Sie in DDH 05. 2026.

Ein Mann in einem weißen Hemd hält ein Mikrofon und spricht vor einem Publikum.
Viele haben ihn bereits, aber die Pflicht für Hersteller, einen digitalen Produktpass zu stellen, tritt voraussichtlich erst 2028 in Kraft, erklärte Stefan Küppers. (Quelle: DDH)
Ein großer Konferenzraum mit vielen Teilnehmern, die an einem Seminar teilnehmen.
Gut 50 Sachverständige hatten sich zum DachNetSv-Seminar in Mainz eingefunden. (Quelle: DDH)
Eine Gruppe von drei Männern lächelt in die Kamera während eines Seminars zur Weiterbildung.
Bei allem Ernst der Beiträge freut man sich doch über die gemeinsame Zeit: Moderator Herbert Gärtner, Referent Philip Witte sowie Sachverständiger und DDH-Autor Bernd Krinninger (v. l.) (Quelle: DDH)
Ein Mann in einem Anzug hält eine Präsentation in einem Konferenzraum.
Prof. Dr. Leif Peterson kennt die Probleme der Dachdeckerbetriebe als Ehemann von Madeleine Peterson-Oster aus erster Hand. (Quelle: DDH)
Ein Mann hält ein Mikrofon und spricht zu einem Publikum.
Klaus Hafer mahnte zur Vorsicht vor Verarbeitungsvorschlägen einiger Hersteller: „Die Abdichtungsschicht darf nicht zur lastabtragenden Befestigung genutzt werden." (Quelle: DDH)
Ein Mann hält ein Mikrofon und spricht vor einem Publikum.
Christian Gilles erörterte die Problematik bei PV auf Bestandsdächern unter anderem am Beispiel eines Doppelstehfalz-Daches – ein schon vergebener, aber nicht realisierbarer Auftrag der öffentlichen Hand. (Quelle: DDH)
zuletzt editiert am 28. April 2026