Gasflaschen, Zurrgurte und dann noch die ganzen Verordnungen. Eine gut gesicherte Ladung schützt andere Verkehrsteilnehmer, das Material auf der Pritsche, und vermeidet Unfälle auf und an der Baustelle. Wir erläutern, was Sie bei der Ladungssicherung beachten müssen, welche Systeme erlaubt sind – und welche nicht.
Ab wann ist Ladung sicher und wie treffe ich die richtige Sicherungsmaßnahme?
Die Ladung ist erst dann sicher, wenn sie sich bei Bremsvorgängen, Beschleunigungen oder Kurvenfahrten nicht mehr bewegt und durch ungünstige Gewichtsverteilung das Fahrzeug nicht beeinträchtigt. Um nicht nur die Ladung zu sichern, sondern auch das Fahrverhalten des Kraftfahrzeuges zu berücksichtigen, sollten Lasten mittig auf Achshöhe verteilt werden, damit eine Schieflage des Fahrzeuges vermieden werden kann.
Als Fahrer müssen Sie sich bewusst machen, welche Art der Ladung zu sichern und wie schwer diese ist. Demnach sollten Sie entscheiden, ob ein Kraftschluss- oder ein Formschlussverfahren (siehe Punkt 4.) angewendet werden muss. Sind Zurrpunkte vorhanden? Wenn ja, sind es auch die richtigen Zurrpunkte in der richtigen Anzahl? Sind Möglichkeiten vorhanden, eine Plane zu benutzen oder eine andere Art des Formschlusses umzusetzen? Nach Abgleich dieser Ist-Situation hat der für die Verladung/den Transport Verantwortliche die Aufgabe, den passenden Zurrgurt zu wählen. Hier kommt es bei der Auswahl auf die daN-Angabe an, denn diese drückt vereinfacht aus, wie viel Gewicht der Zurrgurt am Platz fixieren kann, ohne zu reißen.
Als Merksatz gilt: Zurrgurte sind so zu wählen, dass die daN-Angabe, die mit kg in der Einheit gleich zu nehmen ist, deutlich über dem Gewicht der Ladung liegt.
Wer ist für die Ladungssicherung verantwortlich?
Was die wenigsten Dachdecker wissen: Nicht nur der Fahrer ist verantwortlich, sondern alle an der Ladungssicherung Beteiligten können haftbar gemacht werden, wenn es zu einem Unfall kommt. Ob Verlader beim Dachhandel, Geselle oder sogar Auszubildender – jeder hat vor Fahrtantritt die Pflicht, den sicheren Stand der Ladung zu kontrollieren. Falls es zu einem Unfall kommt und die Beweislast ergibt, dass die Fracht nicht richtig fixiert war, kann es für alle Beteiligten teuer werden:
- Verlader (Disponent, Geselle, Lehrling usw.)
- Fahrzeugführer (muss den sicheren Stand der Ladung vor und während der Fahrt kontrollieren und seinen Fahrstil der Ladung anpassen)
- Unternehmer (muss passende Transportfahrzeuge und Hilfsmittel zur Verfügung stellen und geeignete Fahrer auswählen)
Was packe ich in meinen Ladungssicherungskoffer?
- Zurrgurte
- rutschhemmende Unterlagen, z.B. Bautenschutzmatten
- Kantenschutz
- Zurrpunkte oder Anschlagpunkte müssen vorhanden sein
- Hilfsmittel, um nicht vermeidbare Lücken zu schließen und somit einen Formschluss zu erzeugen
Welche Ladungssicherungsverfahren gibt es?
- Das Kraftschlussverfahren:
Bei diesem Verfahren wird die Ladung mit Hilfe von Zurrgurten an den Boden der Ladefläche gepresst. Dabei entsteht ein hoher Anpressdruck, sodass die Ladung nicht mehr verrutschen kann. Zur Unterstützung der Rutschfestigkeit bietet es sich an, eine Bautenschutzmatte unter der Ladung zu platzieren. - Das Formschlussverfahren:
Mit dem Formschlussverfahren ist gemeint, dass die Ladung rund umlaufend von anderer Ladung, Fixierungselementen oder Lückenfüllern eingekesselt wird. Dieses formschlüssige Verladen der Ladung bewirkt, dass die Ladung sich nicht durch Rutschen oder Umkippen von der Stelle bewegen kann und sicher an ihrem Platz stehen bleibt. Eine Kombination aus Kraft- und Formschluss ist z. B. bei leichter Ladung zu empfehlen. Diese kann durch ihr geringes Gewicht folglich nicht mehr „hüpfen“ und sich auch nicht nach links, rechts, vorne oder hinten bewegen
Was muss ich bei Zurrgurten beachten?
Vorab muss geprüft werden, welche Art von Ladung mit welchem Gewicht zu sichern ist. Zurrgurte haben verschiedene Dicken und Breiten sowie auch verschiedene Belastungsklassen. Die Eigenschaften, die ein Zurrgurt mitbringt, stehen auf dem Produktetikett am Gurt. Auf dem Etikett sind wichtige Informationen hinterlegt wie die Herstellerangabe und die Kräfte, die er halten kann. Diese Kräfte werden in der Einheit daN angegeben. Wichtig dabei: Die maximale Belastungsgrenze darf nicht überschritten werden. Es ist sogar zu empfehlen, hier einen Puffer einzurechnen und eher einen überdimensionierten Zurrgurt zu wählen als einen, der gerade so an der Grenze seiner Zugfestigkeit liegt.
Was muss ich über Zurrpunkte wissen?
Zurrpunkte haben genau wie Zurrgurte eine maximale Belastungsgrenze. Wie oben erwähnt, wird diese in daN angegeben. Bei den Zurrpunkten gibt es jedoch keine Markierungspflicht direkt am Zurrpunkt. Um die maximale Belastung eines Zurrpunktes herauszufinden, müssen Sie in die Betriebsanweisung des Fahrzeuges schauen. Dort ist die Angabe hinterlegt.

Im Bereich der Ladungssicherung spricht man von der Einheit daN. Diese spiegelt – vereinfacht betrachtet – die Einheit kg wider.
Man kann sich leicht vorstellen, welche Fliehkräfte bei 500 kg Gewicht auf der Ladefläche durch Bremsen, Beschleunigen oder das Fahren von Kurven entstehen. Die Fliehkräfte werden – abhängig von ihrer Bewegungsrichtung – in verschiedene Faktoren unterteilt (z.B. 05 oder 08 FG).

Gasflaschen müssen besonders gesichert werden!
Gasflaschen gehören fast immer zur Grundausstattung und gelten als Gefahrstoff. Vom Gesetzgeber werden diese gesondert betrachtet und eine unsachgemäße Sicherung streng geahndet. Es wird hier eine Strafe von rund 300 € bei Nichteinhaltung der Ladungssicherung fällig. Zur Sicherung von Gasflaschen auf der Ladefläche gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Darf man Gefahrstoffe ohne Weiteres transportieren?
Gefahrstoffe dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen transportiert werden, die in 2 Säulen untergliedert werden: „personenbezogen“ und „Gefahrgut bezogen“.
- personenbezogen:
Der Transporteur des Gefahrstoffes hat für dessen sicheren Stand und Transport zu sorgen, darüber hinaus müssen die jeweiligen Begleitpapiere zu den Gefahrstoffen mitgeführt werden. Diese Papiere werden beim Erhalt der Ware von den jeweiligen Händlern mit ausgegeben. Dies ist z.B. bei Propangas, Flüssigkunststoff, Farbe und auch der Gaskartusche vom Nagelschussgerät der Fall. Generell geben die Begleitscheine an, welche Art von Gefahr und in welcher Menge vom jeweiligen Gut ausgeht. - Gefahrgut bezogen:
Der zu transportierende Gefahrstoff muss mit den jeweiligen Gefahrgut- Kennzeichnungen versehen sein, wie z.B. für Verbrennung, Vergiftung oder Verätzung. Der Behälter, in dem sich der Gefahrstoff befindet, muss dem Gefahrgut gegenüber resistent und rundum in Ordnung sein. Die Behälterhülle darf weder Rost noch spröde oder rissige Stellen aufweisen. Gebinde von z.B. Farben, Voranstrichen oder Quellschweißmitteln sind in Metall- oder Kunststoffboxen zu transportieren, damit bei einem Unfall schädliche Flüssigkeiten nicht unkontrolliert in den Laderaum oder öffentlichen Raum gelangen können.
Welche Abdecknetzte gibt es und wofür sind sie vorgesehen?
Abdecknetze sollen verhindern, dass leichte Materialien wie z.B. Laub oder Baumschnitt durch den Fahrtwind, insbesondere durch Sogwirkung oder Vibration/Schwingungen aufgrund von Unebenheiten der Fahrbahn einfach wegfliegen können. Für Abdecknetze müssen am Fahrzeug Befestigungspunkte vorhanden sein.
Ladungssicherungsnetze leiten die Kräfte über Ratschensysteme bzw. Klemmschlösser und Gurtbänder in die vorhandenen Zurrpunkte des Fahrzeuges ein und können auch vertikal angebracht werden, um zu verhindern, dass die Ladung durch Brems- bzw. Beschleunigungskräfte in Bewegung gerät.
Wie sind Leiter, Holzbunde oder andere lange Stückgüter zu transportieren?
Für den Transport von langen Stückgütern, welche die Ladefläche überschreiten (z.B. Dachleitern, Dachlatten, Rohre o. Ä.), eignen sich Pritschenaufbauten mit erhöhter Stirnwand oder Dachträgerkonstruktionen. Auf dieser Stirnwand oder Dachträgerkonstruktion lassen sich die Materialien auflegen und verzurren. Die beladenen Elemente wie die Stirnwand oder die Dachträgerkonstruktion haben einen Maximal-Belastungswert, der nicht überschritten werden darf. Auf den Bauteilen ist dieser Maximal-Belastungswert meist per Sticker oder Druck aufgebracht.
Wie weit darf meine Ladung über das Fahrzeug hinausragen?
Fahrzeuge, die kleiner als 2,50 m hoch sind, dürfen nach vorne keine Ladung hinausragen lassen. Höhere Fahrzeuge dürfen die Ladung bis zu 0,5 m überstehen lassen. Nach hinten darf die Ladung bei Fahrzeugen und Anhängern 1,50 m weit herausragen. Auch 3,0 m sind legitim, wenn die Wegstrecke unter 100 Kilometern liegt. Nach hinten hinausragende Ladung ist mit einer 30 × 30 cm großen Signalfahne zu kennzeichnen, sobald diese 1 m Überstand hat. Auch ein hellrotes Schild (30 × 30 cm) oder ein roter zylindrischer Körper (mind. 35 cm Durchmesser) können zur Kenntlichmachung verwendet werden. Die Warnsignale dürfen eine Höhe von 1,50 m – gemessen von der Fahrbahn aus – nicht überschreiten.
