Für die entsprechenden Enke-Produkte aus den Bereichen Dach, Balkon und Terrasse ist keine gesonderte Schulung notwendig.
Für die entsprechenden Enke-Produkte aus den Bereichen Dach, Balkon und Terrasse ist keine gesonderte Schulung notwendig. (Quelle: Enke-Werk)

Arbeitssicherheit 8. August 2023 Enke-Dachprodukte von Schulungsverpflichtung nicht betroffen

Das Enke-Werk ist von den aktuellen Entwicklungen rund um die Schulungsverpflichtungen für diisocyanathaltige Produkte nicht betroffen, hat aber einige Hinweise für seine Verbraucher.

Das Enke-Werk, Johannes Enke GmbH & Co. KG, informiert über aktuelle Entwicklungen rund um die Schulungsverpflichtung für diisocyanathaltige Produkte nach REACH. Enke-Werk, Johannes Enke GmbH & Co. KG, ist es in enger Absprache mit Lieferanten und dem Deutschen Institut für Bautechnik gelungen, die vorher schon geringe Gesamtkonzentration an monomerem Diisocyanat in den Produkten Enkopur, Enketop und Enketop Versiegelung im Einklang mit bestehenden bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweisen wie z.B. ETA/EAD und allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen weiter zu senken. Die bekannten und bewährten technischen Eigenschaften der Produkte verändern sich dadurch nicht, was Enke durch intensive interne und externe Prüfungen abgesichert hat. Daher ist für entsprechende Enke-Produkte aus den Bereichen Dach, Balkon und Terrasse keine gesonderte Schulung notwendig. Die Verarbeitung der Produkte kann weiterhin wie gehabt erfolgen. Das Enkolan-System sowie das Produkt Enkryl sind laut Hersteller aufgrund ihrer Produkteigenschaften ohnehin nicht betroffen. Anwender die ausschließlich Enke-Produkte aus den Bereichen Dach, Balkon und Terrasse einsetzen, müssen folglich nichts weiter unternehmen.

Hinweis I

Vereinzelt können noch Gebinde aus dem Dachsegment in Umlauf sein, die den Hinweissatz „Ab dem 24. August 2023 ist vor der gewerblichen und industriellen Verwendung eine Sicherheitsschulung notwendig.“ tragen. Dies sei dem Umstand geschuldet, dass Enke aus Nachhaltigkeitsgründen entsprechende Rest-Gebinde mit der formal schlechteren Kennzeichnung einsetzt anstatt diese zu entsorgen.

Hinweis II

Ab dem 24. August 2023 müssen gewerbliche Verwender von Produkten mit einer Gesamtkonzentration von ≥ 0,1 % monomerem Diisocyanat eine zusätzliche Schulung zum sicheren Umgang mit entsprechenden Produkten absolviert haben. Aus dem Enke-Lieferprogramm betrifft diese Schulungsverpflichtung zum jetzigen Zeitpunkt ausschließlich folgende Produkte aus dem Fußbodensegment: Betoncoat Beschichtung Pur, Betoncoat Versiegelung 1k und Betoncoat Fugenvergußmasse 2k. Auf den entsprechenden Gebinden hat Enke seit Anfang 2022 und somit den gesetzlichen Regelungen folgend, einen dementsprechenden Hinweis platziert. EU-weit sind von dieser Regelung ca. 5 Millionen Beschäftigte in einer Vielzahl von Branchen betroffen. Daher ist zur flächendeckenden Umsetzung dieser Schulungsverpflichtung eine Onlineplattform erstellt worden. Diese steht hier bereit. Beim Einsatz vorgenannter Enke-Fußbodenprodukte ist eine Sicherheitsschulung notwendig. Das Enke-Werk empfiehlt o.g. Online-Schulungsplattform zu nutzen und Rücksprache mit einschlägig anerkannten Fachkräften für Arbeitssicherheit zu halten.

Nähere Informationen zur Handhabung der Schulungsplattform sowie einen Gutschein-Code zur kostenfreien Benutzung der Plattform, ist im Enke-Infoblatt zum Thema enthalten. Hier geht es zum Download.

zuletzt editiert am 08.08.2023