Diisocyanate: Ab dem 24. August benötigen Dachdecker einen Nachweis über eine Schulung.
Diisocyanate sind chemische Verbindungen, die im Dachdeckerhandwerk unter anderem in PU-Kleber, Bauschaum oder Flüssigkunststoff auftreten können. Ab dem 24. August benötigen laut der EU-Chemikalienverordnung REACH alle Personen, die mit diesen Produkten arbeiten, einen Nachweis über eine Schulung. Hintergrund ist die Tatsache, dass Diisocyanate Atemwegserkrankungen, z. B. Asthma, hervorrufen können. Seit Februar 2022 müssen die Hersteller einen entsprechenden Hinweis auf die Schulungspflicht auf den Produkten abdrucken, sofern diese Diisocyanate beinhalten.
Schulungsmöglichkeiten
Bereits mit dem ZVDH-Infoblatt zur Verwendung diisocyanathaltiger Polyurethan-Produkte (Stand Januar 2023) hat der ZVDH auf die Möglichkeit von Schulungen über das ISOPA-Portal hingewiesen. Leider ist die Anmeldung dafür umständlich, und es können (Stand Juli 2023) keine Gruppen geschult werden, was für die Betriebe einen relativ hohen bürokratischen Aufwand bedeutet. Der ZVDH hat daher gemeinsam mit der BG BAU nach einer Alternative gesucht, um den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Dachdeckerhandwerk zeitnah eine Schulung zu ermöglichen.
Schulungen durch Landesverbände
In zwei Online-Terminen wurden durch die BG BAU Multiplikatoren bei den Landesverbänden geschult, die für die Betriebe als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Die Multiplikatoren sind Experten auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit im Sinne der REACH-Verordnung und können ihrerseits ab sofort Schulungen für Innungsbetriebe anbieten, sowohl Präsenz- als auch Online-Schulungen sind möglich. In der Schulung, die weitestgehend einer vertiefenden Unterweisung gleicht, werden die Einsatzgebiete, Risiken und Präventionsmaßnahmen dargelegt. Es ist keine Leistungskontrolle der Teilnehmer vorgesehen, allerdings muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass alle Beschäftigten die Inhalte verstanden haben.
Video als inhaltliche Grundlage
Für die Schulungen bildet ein knapp 40-minütiges Video die Grundlage, in dem auf alle relevanten Aspekte eingegangen wird: chemische Eigenschaften, Arbeitsplatzgrenzwerte, Maßnahmen zum Hautschutz und zum Schutz beim Einatmen, Reinigung und Entsorgung. Das Video liefert alle für das Dachdeckerhandwerk notwendigen Inhalte. Die im Nachgang angebotenen Schulungen durch die Landesverbände haben primär die Aufgabe, auf eventuelle inhaltliche Rückfragen zu antworten oder auch bei sprachlichen Verständnisproblemen auszuhelfen. Alternativ bieten einige Landesinnungsverbände Hotlines zu den geschulten Experten an.
Das Video ist im Internet zu finden unter www.dachdecker-technik.de/diisocyanate. Für einen Schulungstermin können die Innungsbetriebe ihren jeweiligen Landesverband kontaktieren.

Nachweis durch den Arbeitgeber, Kontrollen durch die Länder
Da die REACH-Verordnung grundsätzlich ein Umweltthema ist, sind in diesem Fall die Umweltbehörden der Länder mit der Kontrolle der Schulung beauftragt, nicht die Gewerbeaufsicht. Der Arbeitgeber stellt den Nachweis über die Schulung seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus und muss diesen aufbewahren, da mit einer Kontrolle durch die Behörden zu rechnen ist. Die Gültigkeit der Bescheinigung beträgt jeweils fünf Jahre nach der Ausstellung und muss danach wiederholt und aufgefrischt werden.
Weitere Infos auf dachdecker.de
Regelungen bei der Verwendung von Polyurethanen von der BG BAU: