Ein Handwerker mit Schutzhelm und Warnweste hält auf einer Baustelle eine Rechnung in den Händen und prüft diese akribisch.
Quelle: Canva — KI-generiert

Digitalisierung 2026-08-05T09:41:31.836Z Trocknungsarbeiten ohne Stress abrechnen

Flachdach: Trocknungsarbeiten auf dem Flachdach sind nach VOB Besondere Leistungen und müssen vom Bauherrn bezahlt werden. Wir erläutern, warum es immer wieder zu Diskussionen kommt und worauf Dachdecker achten müssen.

Erst letztens hatte ich eine Diskussion mit einem Bauleiter, die wirklich keinen Spaß gemacht hat. Er meinte, wenn wir früher gekommen wären, hätte es auch nicht geregnet, dann wären die Trocknungsarbeiten nicht angefallen. Erst wenn er uns einen genauen Termin zum Beginn der Baustelle vorgibt und es einen Tag vorher regnet, dann würde er die Arbeiten bezahlen. Lächerlich! Wenn man uns in der heutigen Zeit, in der Materiallieferprobleme und Verschiebungen Standard sind, nicht ein bisschen Flexibilität bei der Ausführung der Arbeiten lässt, dann habe ich dafür kein Verständnis.

Trocknungsarbeiten sind Besondere Leistungen nach VOB.

Trocknungsarbeiten sind Besondere Leistungen nach VOB. Besondere Leistungen hat der Auftraggeber separat zu bezahlen. Nebenleistungen müssen Dachdecker in ihre Leistungen mit einkalkulieren. Die Frage, die sich stellt, ist: Was sind besondere Maßnahmen gegen Feuchtigkeit und Nässe? Denn in der DIN 18299 (allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art) unter 4.1.10 steht, dass das „Sichern der Arbeiten gegen Niederschlagswasser, mit dem normalerweise gerechnet werden muss, und seine erforderliche Beseitigung“ eine Nebenleistung nach VOB ist und eben nicht gesondert bezahlt werden muss.

Dazu gehört Regenwasser, welches während der laufenden Arbeiten anfällt, sowie das abendliche Sichern, zum Beispiel Abschotten. Diese Leistungen müssen nicht unbedingt bezahlt werden. Trocknungsarbeiten hingegen sind eine Besondere Leistung nach VOB und müssen separat vergütet werden. In der Regel sind das morgendliche Trocknungsarbeiten vor Beginn der Arbeiten. Bei Eis, Schnee oder Tau kommt die DIN 18299 4.2.16 zum Tragen.

Dort ist klar definiert, dass „Zusätzliche Leistungen für die Weiterarbeit bei Frost und Schnee“ eine besondere Leistung nach VOB sind. Wir legen im Herbst oft eine Plane aufs Flachdach. Dann haben wir „keinen Tau“ drauf und können am nächsten Tag die ersten 100 Quadratmeter schon mal ohne Trocknen bearbeiten. Den Rest macht dann die Sonne. Das wäre dann aber eine Sicherungsmaßnahme, die der Bauherr unter Umständen nicht bezahlen müsste.

Warum die Argumentation mit DIN 18299 allein nicht ausreicht

In der Diskussion mit Architekten und Bauleitern wird häufig nur auf DIN 18299 Abschnitt 4.1.10 verwiesen. Dort steht: Sichern der Arbeiten gegen Niederschlagswasser, mit dem normalerweise gerechnet werden muss, und seine etwa erforderliche Beseitigung – das ist eine Nebenleistung und muss nicht gesondert bezahlt werden. Diese Argumentation greift für Flachdachabdichtungen jedoch zu kurz. Für Abdichtungsarbeiten gilt zusätzlich die DIN 18336, für Dachdeckungsarbeiten die DIN 18338. Beide Normen sind spezieller als die DIN 18299 und haben deshalb Vorrang, wenn es um die Bewertung von Trocknungsarbeiten geht.

Übersicht: Welche Leistungen sind vergütungspflichtig?

Leistung Bewertung

Trocknung nicht vom Auftragnehmer verursachter Feuchtigkeit

Besondere Leistung nach DIN 18336 Abschnitt 4.2.28

Zusätzliche Maßnahmen gegen Feuchtigkeit, Nässe, Reif oder Frost

Besondere Leistung nach DIN 18338 Abschnitt 4.2.1

Vorbeugende Schutzmaßnahmen (z. B. Abplanen von Dachflächen, Attiken oder Anschlüssen)

Besondere Maßnahmen nach DIN 18338 Abschnitt 3.1.1 und 4.2.1; vor Ausführung mit dem Auftraggeber abstimmen

Schutz gegen Niederschlagswasser, mit dem normalerweise gerechnet werden muss

Nebenleistung nach DIN 18299 Abschnitt 4.1.10 – nicht gesondert vergütungsfähig

Merksatz: Die Regelung der DIN 18299 Abschnitt 4.1.10 ist bei der Bewertung von Trocknungsarbeiten zu berücksichtigen. Für Flachdachabdichtungen sind jedoch zusätzlich die speziellen Regelungen der DIN 18336 anzuwenden.

Und jetzt kommt der Knackpunkt: Dachdecker bekommen diese Arbeiten alle nur bezahlt, wenn der Auftraggeber zustimmt. Im VOB-Text steht „in Abstimmung mit dem Auftraggeber“. Was ist aber, wenn der sagt, Trocknungsarbeiten zahle er nicht? Dann stehst du da und kannst deine Leute nach Hause schicken, oder du trocknest dann doch ohne Bezahlung. Insgesamt eine sehr unglückliche Situation für alle Beteiligten. Aber ich habe eine Lösung, die ich zu 80 Prozent bei den nichtöffentlichen Auftraggebern umsetzen kann. Ich verkaufe die Trocknungsarbeiten gleich pauschal mit – egal in welchem Umfang. Mein Text lautet hier so: „Besondere Maßnahmen für die Weiterarbeit bei Feuchtigkeit und Nässe. Entfernen/Absaugen von Wasser und Trocken der Dachflächen bei Erfordernis über die gesamte Dauer der Bauzeit. Schnee- und Eisräumung ist in dieser Leistung nicht enthalten.“ Der Quadratmeterpreis richtet sich nach der Jahreszeit und den zu erwartenden Niederschlägen. Im Sommer kommst du sicher mit 3 Euro hin, wobei im Winter auch mal bis zu 12 € anfallen können. Die lassen sich aber nach meiner Erfahrung schlecht verkaufen. Meist bin ich bei einem Preis zwischen 5 und 8 Euro pro Quadratmeter. Gas ist da inklusive. Gleichzeitig sparen wir auch noch richtig viel Zeit ein. Wir müssen nicht mehr:

  • die Besonderen Maßnahmen mit dem Auftraggeber abstimmen
  • die Arbeit unterbrechen, falls der Auftraggeber sagt, wir sollen kommen wenn es trocken ist
  • Rapportzettel schreiben und bei unseren Jungs hinterher sein, dass sie die Rapporte auch schreiben
  • beim Auftraggeber nachfassen, dass die Rapporte unterschrieben werden
  • die Rapporte in die Rechnungen übertragen
  • uns über gekürzte Rechnungen ärgern

Auch die Auftraggeber sind zufrieden. Man hat das Thema einmal mit ihm geklärt, und er weiß genau, was er zu zahlen hat. Er ist nicht jedes Mal verärgert, wenn er einen neuen Rapport auf den Tisch bekommt. Er spart auch Zeit, weil er nicht jeden Tag einen Zettel unterschreiben und zurückschicken muss. Das alles trägt dazu bei, dass die Stimmung bei allen Beteiligten besser ist. Denn wir wollen ja Spaß haben beim Arbeiten. Ich kann nur empfehlen, zu versuchen, diese Pauschale zu verkaufen. Besonders jetzt, wenn es in den Herbst und Winter reingeht. Meine Erfahrung ist, dass bis zu 80 Prozent die Auftraggeber mitspielen. Ein paar wirst du nicht überzeugen können. Denen bietest du dann die Trocknungsarbeiten auf Stunden an und schätzt im Vorfeld die Stunden ein. Ist nicht ganz so effizient, hilft aber auch sehr, dass man sein Geld bekommt und weniger Diskussionen bei der Ausführung hat.

Weitere Infos gibt es im Blog Klaus vom Dach :

zuletzt editiert am 05. August 2026
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