Serie Sachverständige: Neue Vorschriften und auftretende Mängel machen bisweilen die Nachrüstung oder den Austausch von Absturzsicherungen und Notentwässerungen notwendig. Nach der Überprüfung einer Schulturnhalle und eines Verwaltungsgebäudes dokumentierte der Sachverständige die Mängel und wies die erforderlichen Schritte an.
Bei der begutachteten Schulturnhalle sollte eine Nachrüstung der Notentwässerung erfolgen, dazu eine Anpassung der Sicherheitsparameter bezüglich der Absturzsicherungen. Die Absturzsicherungen sollten als Kumulschutz generiert werden, um die umfangreichen Wartungsarbeiten auf der Flachdachfläche sicher ausführen zu können. Bisher hatte weder eine Notentwässerung noch eine irgendwie geartete Absturzsicherung bestanden.
Frei und mit Kaskade
Die auszuführenden Arbeiten wurden in einem Leistungsverzeichnis beschrieben und in die Ausschreibung übernommen. Bei der Klärung der Notentwässerung war es wichtig, neben der freien Entwässerung auch eine Kaskadenentwässerung zu berücksichtigen. Teile der Notentwässerung des Hauptdaches mussten demzufolge mit separaten Rohren über die niedriger gelegenen Dachflächen der Sanitärräume geführt werden. Auf allen Dächern wurden die Gullys zur Notentwässerung nachträglich in den jeweiligen Randbereichen eingebaut. Bei dem eigentlichen Einbau respektive der Auswahl der Abläufe war insbesondere zu beachten, dass der Gullytopf auf einer ausreichend dicken Wärmedämmung sitzt, um keine schädliche Wärmebrücke zu generieren. Die Notentwässerung wurde nach den einschlägigen Normen DIN 1986-100 sowie der DIN EN 12056-3 berechnet. Die Attikagullys wurden dort als Speier konzipiert, wo die Entwässerung auf das Gelände erfolgen kann. Die Norm und die anerkannten Regeln der Technik fordern eine „freie Entwässerung auf schadlos überflutbare Flächen“. Über die tiefer gelegenen Sanitärräume wurden entsprechend die Rohre über die Attika geführt, ebenfalls als Speier.
Problemzone Lichtschacht
Im Flächenbereich des angrenzenden Geländes allerdings gab es Konstellationen, die ein Anarbeiten respektive Modifizieren der Gegebenheiten erforderlich machte. Insbesondere das Vorhandensein von Lichtschächten generierte eine zusätzliche Problemzone. Ein Lichtschacht musste ummauert werden, um anstauendes Wasser im Falle der einsetzenden Notentwässerung zurückhalten zu können. Zeitgleich zu der Notentwässerung wurde auch die Absturzsicherung überarbeitet. Die Entscheidung fiel zugunsten eines Kollektivschutzes, da üblicherweise diverse Arbeiten, Reinigungs- und Wartungsarbeiten auf der Dachfläche durchgeführt werden müssen. Hierzu wurde ein Geländer aufgebaut, welches modifiziert mit entsprechenden Schutzbahnen eingebaut wurde. Die ballastierten Stützen sorgen für sicheren Halt. Das Geländer entspricht der EN-ISO 14122-3. Durch diese Geländertechnik ist der sichere Aufenthalt von Personen auf den Dachflächen und insbesondere an den Randbereichen gewährleistet. Diese Schutzmaßnahme entspricht der Ausstattungsklasse 3 nach DGUV-Richtlinien 201-056.
Notabläufe können als Dach-, Attika- oder Rinnenablauf konzipiert werden
Notabläufe können als Dach-, Attika- oder Rinnenablauf konzipiert werden. Sie müssen so berechnet sein, dass sie mindestens die Differenz aus Jahrhundertregen und Berechnungsregen abführen können. Das Wasser wird auf eine schadlos überflutbare Fläche abgeleitet. Ein Zusammenführen mit dem eigentlichen Entwässerungssystem ist nicht erlaubt. Ist der Dachdecker auch Planer, muss er einen Entwässerungsplan erstellen.
Grundlagen für die Berechnung finden sich in der DIN 186-100 für Entwässerungsanlagen zur Ableitung von Abwasser in Gebäuden und auf Grundstücken. Ergänzend finden sich Bemessungsregeln für Flachdachentwässerung in DIN EN 12056.
Herbert Gärtner


