Photovoltaik: Der Ruf nach der Energiewende wird immer lauter und ein großer Teil davon soll durch die Stromerzeugung mit Photovoltaik-Anlagen erreicht werden. Millionen Quadratmeter Flachdachflächen bieten sich zur Installation der Module an. Doch Vorsicht: Nicht jedes Hallendach ist wirklich geeignet und eine vorherige Prüfung obligatorisch.
Neben der Erzeugung von grünem Strom ist für den Betreiber von Photovoltaikanlagen vor allem eines wichtig, die Wirtschaftlichkeit. Wenn PV-Anlagen sich amortisieren sollen, ist es unabdingbar, für eine funktionierende, belastbare Unterkonstruktion zu sorgen. Hierbei sind verschiedene Parameter zu beachten und für die Dauerhaftigkeit sowie eine adäquate Nutzungsdauer von signifikanter Bedeutung:
Statik prüfen
Ist die Dachkonstruktion überhaupt in der Lage, diese neue Last von zusätzlichen Anlagen im Bestand aufzunehmen? Bei Neubauten kann die Belastung bei der Planung sofort mitberücksichtigt werden. Ansonsten muss die Bestandsstatik einschließlich der neuen Erkenntnisse und der Änderung des sogenannten Euro Codes mitberücksichtigt werden. Hier sollte ein Statiker zu Rate gezogen werden. Des Weiteren ist grundsätzlich wichtig zu wissen, insbesondere für eine mechanische Befestigung, ob der Untergrund aus Beton, Holz oder Stahl- Trapezblech besteht.Gegebenenfalls sind auch sonstige Untergründe möglich, wie z.B. aus früheren Jahren Bimsdecken oder Air Tec Decken.Diese sind immer im Kontext zu der Statik zu betrachten.
Auch die Dampfsperre
Die Dampfsperre sollte bei Bestandsbauten grundsätzlich exemplarisch überprüft und bewertet werden. Wie hoch ist der Sperrwert und wurde sie fachgerecht verlegt und verklebt. Eine Dampfsperre von einem SD-Wert größer = 1.500 Meter ist eine gute Grundlage, da diese auch für Gründächer geeignet ist. Dampfsperren mit einem SD-Wert von über 100 Meter generieren für den Flachdachaufbau ohne Grün- oder Kiesdächer eine bauphysikalische Nachweisfreiheit.
Ganz besonders die Dämmung
Hier stellt sich die Frage, ob die Wärmedämmung im Bestand die zusätzliche Belastung aushält. Welche Druckfestigkeit hat die eingebaute Wärmedämmung? Die üblichen Mineralfaserdruckfestigkeiten belaufen sich auf 60 kPa und sind insofern regelwidrig. Es gibt jedoch die Möglichkeit durch Einzelnachweise und eine Gestelltechnik, die relativ breit ist, die Eignung nachzuweisen. Bei allen PV-Anlagen, die auf Dachflächen mit Mineralfaserdämmung aufgebracht werden, ist die Freigabe des Herstellers der Mineralfaserdämmung zwingend erforderlich. Weiter gehören zu den Regelaufbauten der DIN 18234 z.B. gewisse definierte Aufbauten mit Polyurethan(PU-PIR)-Dämmungen. Diese besitzen in der Regel die erforderliche jeweilige Druckfestigkeit, sodass hier keine Besonderheiten zu beachten wären. Bei Dächern unter 2.400 m² können auch die üblichen Polystyrol- (EPS) Wärmedämmungen verwendet werden, wenn diese eine Druckfestigkeit von mindestens 150 kPa besitzen. Selbstverständlich muss auch überprüft werden, ob die Wärmedämmung überhaupt trocken und noch ausreichend funktionsfähig ist.
Und natürlich die Abdichtung
Bei Bestandsdächern ist naturgemäß auch die Abdichtung auf die weitere Nutzungsdauer zu prüfen. Bei klassischen preiswerten Bahnen kann von einer Monatage nur abgeraten werden, da die Nutzungsdauer dieser Bahnen nicht so lange währt, wie die Nutzungsdauer der neuen PV Anlage- So entsteht ein wirtschaftliches Dilemma, dass neue PV Anlagen nach einer gewissen Liegezeit wieder demontiert werden müssten, um die Dachfläche zu sanieren. Des Weiteren würde dazu das Risiko bestehen, dass die Dachfläche – wenn sie in keinem guten Zustand ist – schneller beschädigt wird und es so zum vorzeitigen Versagen und zu größeren Schäden kommen kann. Möglich wären bei Kunststoffapplikationen FPO-Bahnen oder hochwertigere EPDM-Bahnen. Ebenso geeignet sind zweilagige bituminöse Dachabdichtungsaufbauten nach den anerkannten Regeln der Technik mit insbesondere zweilagigen Polymerbitumenbahnen. Hier wäre eine Oberlage aus höherwertigen Bahnen als den üblichen sogenannten Normbahnen mit besseren Materialkennwerten optimal. Die PV Anlage selbst muss so aufgestellt werden, dass sie zu keinen Schäden an der Dachabdichtung führt, respektive zu keinen Einschränkungen an der Funktion der Dachabdichtung.
Brandschutz beachten
Versicherungsrechtlich muss geklärt werden, wie der Brandschutz des gegebenen Daches definiert ist. Welchen Brandschutz gewährleistet überhaupt die Wärmedämmung? Bei den Prämien können hier diverse Kosten zusätzlich entstehen. Deshalb ist eine Besprechung mit der Versicherung im Vorfeld, unter Berücksichtigung der neu generierten Brandlast, sehr hilfreich. Hierbei ist zu beachten, dass mit bituminösen Baustoffen zwar hochwertige Dächer vorhanden sein können, diese jedoch zu einer signifikanten Steigerung der Brandlast führen und somit versicherungsrechtlich entsprechend zu bewerten sind.
Sinnvolle Synergie
Keinesfalls also sollten einfach auf Wunsch von Bauherren, Photvoltaikanlagen ohne vorherige Prüfung auf einem Flachdach montiert werden. Sinnvoll ist immer, eine komplette Dachsanierung ins Aufge zu fassen und anzubieten. Hier entsteht natürlich ein Synergieeffekt, wenn auch der Wärmeschutz des Daches verbessert werden kann. Bei dieser Planung sollten hochwertige Dachbaustoffe eingesetzt werden, um eine adäquate Nutzungsdauer generieren zu können. Es wäre zu empfehlen, auch aus ökologischen Gesichtspunkten, vorbehaltlich einer ausreichenden Statik, ein Gründach vorzusehen. Gründächer generieren beim Einsatz hochwertiger Bahnen (z.B. EPDM oder oben erwähnte Bitumenbahnen) eine deutlich höhere Nutzungsdauer als ohne Belag.
Den kompletten Beitrag lesen Sie in DDH 14.2023.
Herbert Gärtner






