Schäden durch Hochwasser
Leider ein Bild, das uns immer öfter begegnet: Starkregenereignisse bringen lebens- und existenzbedrohendes Hochwasser. (Quelle: Bernd Krinninger)

Betrieb 22. June 2023 Notfallplan für Starkregen

Starkregen und Hochwasser kommen angesichts des Klimawandels immer häufiger vor. Der Dachdecker-Verband Nordrhein hat zusammengefasst, wie sich ein Betrieb wappnen muss.

I. Trifft es einen Handwerksbetrieb, sind auch Gebäude, EDV und Maschinen betroffen. Was zahlt die Versicherung, und wie können Betriebsinhaber sich absichern? Auch Gewerbe- und Industriebetrieben machen die zum Teil immer extremer werdenden Wetterereignisse zu schaffen. "Dringt Starkregen oder Hochwasser ins Gebäude eines Betriebs, entstehen schnell teure Schäden an Bauten oder Geräten", sagt der Experte. Wichtig sei es daher, rechtzeitig technische Maßnahmen zu treffen, um Schäden vorzubeugen (Notfallplan erstellen). Aber auch die besten Vorsorgemaßnahmen bieten keine vollständige Sicherheit. Daher ist die richtige Absicherung umso wichtiger. Eine Gebäudeversicherung kommt für Schäden an gewerblichen Immobilien auf. Sie übernimmt dann beispielsweise die Kosten für Trockenlegung oder den Wiederaufbau zerstörter Gebäude. "Eine Geschäftsinhaltsversicherung sichert zusätzlich Schäden am gesamten Betriebsinventar – von der Büroeinrichtung bis zu Produktionsmaschinen – sowie an Waren und Vorräten ab", so der Experte.

II. Für uns Dachdecker ganz wichtig: die Betriebshaftpflichtversicherung. Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt die Haftpflichtrisiken von Gewerbetreibenden und industriellen Unternehmen, Freiberuflern und Handwerkern ab. Das Dach ist halb abgedeckt, da kommt es durch Starkregen zu einem Wassereinbruch in das Haus, oder die Notabdichtung fliegt beim Starkregen hoch… Ohne eine Betriebshaftpflichtversicherung geht es nicht! Apropos Unwetter: Während einer Dachsanierung ist es die Pflicht des Dachdeckers, dafür zu sorgen, dass kein Niederschlagswasser ins Gebäude eindringen kann. Eine Behelfsdeckung im Steildachbereich oder eine Behelfsabdichtung im Flachdachbereich können hier die Lösung sein. Eine Behelfsdeckung im Steildachbereich ist immer erforderlich, wenn die Zusatzmaßnahme eine vorübergehende Deckung darstellen soll. Eine Behelfsdeckung besteht zum Beispiel aus einer naht- und perforationsgesicherten Unterdeckung (Klasse 3). Das bedeutet: Nähte der Bahn sind verklebt und zusätzlich dichtende Mittel (Paste oder Dichtband) sind zwischen Sparren und Konterlatte verarbeitet. Eine Behelfsabdichtung ist immer erforderlich, wenn die Dichtlage eine vorübergehende Abdichtung darstellen soll. Eine Dampfsperre allein ist zum Beispiel eine Funktionsschicht und keine Abdichtung im Sinne der Flachdachrichtlinien. Soll die Dampfsperre eine Behelfsabdichtung darstellen, ist sie wie eine Abdichtung auszuführen. Den Baufortschritt also immer den wettertechnischen Möglichkeiten anpassen. Sollte trotz allem Regenwasser eindringen, haftet der Dachdecker. Gegen die Folgeschäden ist er dann hoffentlich über eine Haftpflichtversicherung versichert. Das eigene Werk ist dort meistens nicht versichert und muss aus eigener Tasche finanziert werden. Übrigens: Eine Behelfsdeckung oder eine Behelfsabdichtung ist eine besondere Leistung, die auch angeboten, beauftragt, vom Kunden zu vergüten ist.

III. Sollte ein Firmenfahrzeug zum Beispiel in einer Mulde stecken: Hochwasserschäden an Autos sind in der Regel durch eine vorhandene Teilkasko-Versicherung abgedeckt .

zuletzt editiert am 26.06.2023