Aufzeichnungspflicht Zeiterfassung
Die geplante, verschärfte Aufzeichnungspflicht für Dachdecker-Betriebe ist vom Tisch. (Quelle: ZVDH)

Arbeitssicherheit 1. March 2022 Aufzeichnungspflicht für Dachdecker-Betriebe vom Tisch

Die geplante, verschärfte Aufzeichnungspflicht für Dachdecker-Betriebe ist vom Tisch. Die Umsetzung sei in der Praxis nicht umsetzbar und zudem für die Betriebe mit erheblichen Kosten verbunden. Gut, wenn sich Berufsverbände schnell zusammentun und praxisferne Bürokratie-Monster verhindern.

Das Baugewerbe hatte sich klar gegen die geplante Pflicht zur digitalen Arbeitszeiterfassung ausgesprochen. Jetzt gibt es gute Nachrichten: Die Verschärfung ist vom Tisch.

Im bisherigen Gesetzentwurf sollten Arbeitgeber dazu verpflichtet werden, den Beginn der täglichen Arbeitszeit "jeweils unmittelbar bei Arbeitsaufnahme sowie Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit jeweils am Tag der Arbeitsleistung elektronisch und manipulationssicher aufzuzeichnen". Dazu hatte es deutliche Kritik, unter anderem auch vom ZVDH gegeben. „Wer eine solche Forderung aufstellt, kennt die Arbeitsweise am Bau nicht. Die Regelung ist für mobil eingesetzte Dachdecker und Dachdeckerinnen auf Baustellen oder bei Arbeiten in privaten Haushalten nicht wirklich umzusetzen. Gerade die Arbeiten im Dachdeckerhandwerk werden oft an wechselnden Orten durchgeführt, sogenannten Tagesbaustellen, die auch direkt von zu Hause angefahren werden. Damit fallen fest installierte Geräte zur Zeiterfassung schon Mal weg. Also müssten alle Mitarbeiter mit mobilen Zeiterfassungsgeräten ausgestattet werden, um den Vorgaben gerecht zu werden. Damit kommt auf uns mal wieder ein Mehr an Kosten und Bürokratie zu. Gerade aber hatte uns die Ampelkoalition versprochen, kleinere Betriebe hier zu entlasten!“ zeigte sich ZVDH-Präsident und Dachdeckermeister Dirk Bollwerk verärgert.

Keine Elektronische Arbeitszeitkontrolle auf dem Bau

Der Protest mehrerer Berufsverbände war erfolgreich, vor allem die FDP hatte sich gegen die Verschärfung ausgesprochen. Aus der Pflicht zur Einführung werde nun zunächst „ein Prüfauftrag“.

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zuletzt editiert am 14.11.2022