Arbeitssicherheit 2010-04-23T00:00:00Z Kein Auftrag ohne Arbeitsschutz

In einem Gespräch mit dem Autor und Dachdeckermeister Jörg Breuer aus Jülich (Mitglied der Dachdecker-Innung Heinsberg), teilte Peter Koch, zuständig für die Arbeitssicherheit bei der RWE Power mit, dass es in der Vergangenheit einige schwere Unfälle mit Todesfolge bei den Arbeiten von Fremdfirmen gegeben hat.

Sicherheitspass eingeführt

Dabei handelt es sich um die Einführung eines Sicherheitspasses, der Auskunft über die jährlichen Arbeitsschutzunterweisungen der Mitarbeiter sowie Angaben zur Gefährdungsbeurteilung, Meldung von Unfällen und gefährliche Tätigkeiten sowie den Nachweis einer Arbeitsschutzzertifizierung enthält. Hierauf aufbauend hat RWE 4.000 Dienstleister aufgefordert, eine Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsort vorzuhalten. Bei Auffälligkeiten werden stichpunktartige Kontrollen durchgeführt, wo auf die Umsetzung der abgestimmten Maßnahmen hingewirkt wird. Kann die Fremdfirma die Nachweise nicht erbringen, erhält der Betrieb keinen Auftrag mehr.

Unter den Betrieben, die angeschrieben wurden befand sich auch das Dachdeckerunternehmen Jörg Breuer aus Jülich. Mit Unterstützung einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit erbringt sie die geforderten Nachweise; die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit RWE Power wird fortgesetzt.

Wo durch Prävention keine Unfälle passieren, braucht man sich, so Dachdeckermeister Udo Wählen, Firma Lothar Wählen e. K., Aachen (Mitglied der Dachdecker-Innung Aachen), über Regressansprüche keine Gedanken zu machen. Da dieses leider nicht immer der Fall ist, müssen Bauherren und Architekten erkennen, dass sie nach einem Arbeitsunfall auf einen gut umgesetzten und dokumentierten Arbeitsschutz der ausführenden Firmen angewiesen sind. Deshalb verlangen sie immer häufiger schon bei den Auftragsverhandlungen, konkrete Angaben zum Arbeitsschutz. Wer in dieser Beziehung nichts nachweist kann, wird es in Zukunft schwer haben, einen Auftrag zu erhalten. Spätestens bei der Anforderung der Arbeitsschutzdokumentation durch den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) oder bei Baustellenkontrollen wird man schnell "auf Null" ausgebremst. Eine Baustellenstilllegung ist häufig die Folge, die Weiterbeschäftigung gefährdet.

Die Sicherheitsingenieure größerer Firmen fordern vor Auftragsvergabe (auch von Dachdeckerbetrieben), wie das Beispiel von RWE Power zeigt, eine Arbeitsschutzdokumentation. Zur Umsetzung des Arbeitsschutzes lässt sich die Firma Wählen bereits seit 2001 durch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen. Unterliegt eine Baustelle der Baustellenverordnung wird der SiGeKo aktiv. Er benötigt die Gefährdungsbeurteilung des auf der Baustelle tätigen Betriebes zur Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans.

Verantwortung für Sub-Unternehmen

Sollte der Dachdeckerbetrieb einen Subunternehmer einsetzen, ist er für diesen ebenfalls verantwortlich. Er muss sich von ihm den umgesetzten Arbeitsschutz sowie die Gefährdungsbeurteilung, die jährliche Mitarbeiterunterweisung, die Maschinen- und Gefahrstoffbetriebsanweisungen usw. nachweisen lassen und dem SiGeKo vorlegen.

Grundsätzlich bleibt jedoch festzuhalten, dass Bauherren über Anforderungen aus dem Arbeitsschutz sowie der Baustellenverordnung schlecht oder gar nicht informiert sind. Der Arbeitsschutz wird oft als lästiges Übel angesehen und kommt in der Planung an letzter Stelle mit dem Hinweis, ihn möglichst ohne Zusatzkosten umzusetzen. Aus haftungstechnischer Sicht (im Rahmen der vertraglichen Schlechterstellung gemäß BGB) hat jedoch der Architekt beziehungsweise Handwerksmeister die Verpflichtung, den Bauherrn über die Erfordernisse des Arbeitsschutzes, zum Beispiel Auf- und Abbau sowie Nutzung von Schutzgerüsten oder Anbringung von Dachfanghaken für spätere Arbeiten, schriftlich zu informieren.

Es wurde weiterhin festgestellt, dass neunzig Prozent der Bauvoranmeldungen zur Baustellenverordnung in der Regel während der laufenden Bauphase nach Aufforderung, zum Beispiel durch die Bezirksregierung/Baustellenüberwachung, gestellt werden. Somit ist die Einbindung des Arbeitsschutzes im laufenden Projekt nur schwer möglich.

Fazit: Ein Weg zum Auftrag

Umgesetzter Arbeitsschutz, Arbeitsschutzdokumentationen wie Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen und Mitarbeiterunterweisungen sollten zum Standard eines jeden Dachdeckerbetriebes gehören. Kolonnenführer und Aufsichtsführende müssen die ihnen zugewiesenen Aufgaben kennen. Bei der Umsetzung kann sich der Dachdecker durch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen lassen. So lassen sich Aufträge gewinnen und Folgearbeiten sichern.

Heinz Wimmer

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zuletzt editiert am 24. Februar 2021
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