Welches Produkt soll ich einsetzen? Eine wachsende Zahl von Angeboten aus dem In- und Ausland erschwert Verbrauchern verlässliche Produktentscheidungen. Eine anerkannte Orientierungshilfe stellen RAL-Gütezeichen dar. Sie sind Ausweis stetig neutral überwachter hoher Qualität und bewahren vor teuren Missgriffen.
RAL-Gütezeichen kommen vor allem in Bereichen zur Anwendung, wo keine gesetzlichen Normen existieren, jedoch Interesse an einer qualitativen Aussage besteht. Die Vergabe ist an strenge Güte- und Prüfbestimmungen geknüpft, die der RAL unter Einbindung von Wirtschafts- und Verbraucherverbänden, Behörden und Prüfeinrichtungen festlegt. So werden im Markt unabhängige und objektive Qualitätsstandards für Anwender geschaffen.
Seit über 45 Jahren existiert im Baubereich das RAL-Gütezeichen "Saturnblei". Die Güte- und Prüfbestimmungen wurden jetzt einer Revsion unterzogen mit dem Ziel, die ohnehin hohe Qualität weiter zu verbessern. Ab sofort erfüllen Produkte mit dem RAL-Gütezeichen "Saturnblei" noch strengere Kriterien in Sachen Recycling, Dicken- und Breitentoleranz, Kantenbeschaffenheit und Oberfläche. Dies signalisiert auch ein grafisch weiterentwickeltes Logo. Die neuen Güte- und Prüfbrestimmung bringen für das RAL-Gütezeichen "Saturnblei" folgende Neuerungen mit sich:
100 Prozent recyceltes Material: Bei der Zusammensetzung des Werkstoffs wird vollständig auf den Einsatz von Rohblei aus Erzen verzichtet. Für die Produktion von "Saturnblei" kommt nur noch recyceltes Material, so genanntes Sekundärblei, zum Einsatz. Durch einen hohen Reinheitsgrad und spezielle Zulegierungen bleibt die Produktqualität in vollem Umfang gewahrt.
Geringere Dicken- und Breitentoleranz: Die Dickentoleranz wurde auf maximal vier Prozent reduziert. Dadurch ist das Material noch ebenmäßiger zu verlegen und besser mit Treibwerkzeugen zu bearbeiten. Zudem sind jetzt nur noch bis zu drei Millimeter Breitentoleranz zulässig. Dies erlaubt einen noch präziseren Zuschnitt mit nur minimalem Materialverschnitt.
Bessere Kantenbeschaffenheit: Die Bleibleche müssen gratarm geliefert werden. Die Höhe des Schneidgrats darf maximal 0,1 Millimeter betragen. Die Schnittkanten können dadurch ohne zusätzlichen Schnitt zum Verlegen genutzt werden.
Saubere Oberflächen: Die Güte- und Prüfbestimmungen schreiben vor, dass die Oberfläche der Walzbleche glatt und sauber sowie frei von Produktionsrückständen aus dem Fertigungsprozess sein muss. Die so genannte Oberflächenenergie, die Einheit für die Sauberkeit einer Oberfläche, muss mindestens 30mN/m betragen. Rollenkern und Schnittkanten weisen keinerlei Staub, Späne oder sonstige Fertigungsrückstände auf. Bleirollen müssen regelmäßig übereinander liegende Windungen haben. Diese Änderungen erleichtern den Transport und minimieren das Verletzungsrisko beim Heben und Ausrollen des Materials. Zudem erhält der Werkstoff eine homogene Oberflächenoptik, die eine gleichmäßige Versiegelung mit Patinieröl erleichtert.
Die Vergabe des RAL-Gütezeichens schließt eine konsequente Eigen- und Fremdüberwachung ein. Anbieter und neutrale Prüfer überwachen kontinuierlich die Einhaltung der Bestimungen und dokumentieren dies auch. Darüber hinaus können externe Prüfer jederzeit Materialproben anfordern oder den Produktionsbetrieb während der Betriebsstunden aufsuchen.