Bürokratie: Unrealistische Fristen, keine Antwort oder Warteschleifen – bis zu einem Jahr warten Dachdecker auf ihr BAföG-Geld. Doch das Amt ist wegen Personalmangel überlastet. Wir berichten, wie die betroffenen Handwerker damit umgehen.
Johannes Messer und Anna-Berit Müller
Es sind Appelle, die seit Jahren die Schlagzeilen dominieren: „Deutschland braucht das Handwerk“. Handwerker:innen sind gefragter und wichtiger denn je. Viele von ihnen möchten sich weiterbilden. Dennoch legt ihnen die Bürokratie Steine in den Weg. Vor allem Dachdecker sind davon betroffen.
Vor über einem Jahr hat Pascal Wörner Anträge für das sogenannte „Aufstiegs-BAföG“ bei der Kölner Bezirksregierung eingereicht. Doch der Aufstieg ist eher eine zähe Geduldsprobe. Der junge Dachdecker aus Siegburg besucht seit Anfang Oktober die Ganztags-Meisterschule in Köln, bis dato jedoch ohne jegliche Rückmeldung oder Bestätigung zu seinem BAföG-Antrag. Eine Problematik, die viele junge Dachdecker:innen betrifft und diese schnell in finanzielle Notlagen befördern kann.
Grundsätzlich soll die Aufstiegsförderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) – Aufstiegs-BAföG (auch Meister-BAföG genannt) Teilnehmer bei einer Aufstiegsfortbildung fördern, um damit die Existenzgründungsrate zu erhöhen. Neben Zuschüssen zu den Kosten einer Weiterbildung kann Aufstiegs-BAföG auch bei den Lebenshaltungskosten unterstützen. Allerdings: Beim Aufstiegs-BAföG zählt nicht das Vermögen der Eltern, sondern das des Antragstellers. Doch die gut gemeinte Förderung nützt nichts, wenn sie nicht rechtzeitig ausgezahlt wird und die Antragsteller monatelang auf ihr Geld warten müssen.
Auch der 25-jährige Tischler Yven Trossen aus Zülpich wartet noch immer auf seine Förderzusage. Mittlerweile hat Trossen die Prüfung schon bestanden und trägt den Meistertitel, jedoch hat er bis zu diesem Zeitpunkt keine Förderung erhalten. Auch er hatte mehr als ein Jahr zuvor die Anträge in der Bezirksregierung Köln abgegeben.
Bekannt: Das Amt ist überlastet
Auf Anfrage bei der Bezirksregierung in Köln wird als Grund für die Rückstände in der Bearbeitung eine eingeschränkte Personalsituation und ein erhöhtes Antragsaufkommen genannt. Die Sachbearbeiter teilten mit, dass sie mit Hochdruck an den verbliebenen Anträgen arbeiten würden. Doch welche Folgen hat der Antragsstau für Dachdecker:innen?
Antragslabyrinth und Warteschleifen
Auch DDM Sascha Schornstein berichtet von ermüdenden Erfahrungen: „Im Grund genommen ist das Aufstiegs-BAföG eine gute Sache. Leider ist es sehr bürokratisch aufgebaut. Das geht schon bei den Anträgen los. Es gibt einen Wust von Anlagen, die man vorab ausfüllen muss, Anlage A bis H. Da muss man sich erst mal durch kämpfen.“ Nach Antragstellung folgte auch bei ihm eine lange Wartezeit. „Während der Schulzeit habe ich stundenlang in der Warteschleife gehangen, um endlich etwas zu erfahren, bis dann endlich jemand drangegangen ist.“
Geduld und Geld einplanen
Der Dachdeckermeister empfiehlt grundsätzlich eine langfristige Planung – Geduld und Rücklagen mit einzuplanen: „Jeder, der das Austiegs-BAföG beantragt, sollte mindestens 3.000 Euro gespart haben. Denn es gibt immer Lohnausfall und Verzögerungen“, warnt Schornstein. Zu den Gebühren des Meisterkurses von rund 9.000 Euro kommen oft Material- und Lebenserhaltungskosten, sodass die angehenden Meister:innen bei verspäteter oder keiner Förderung vor einem immensen Schuldenberg von circa 30.000 Euro stehen. Wenn der Antrag dann endlich geprüft und bestätigt wird, geht es zumindest voran: Leider oft nur mit Druck. „Nachdem ich mehrmals ein paar deutliche Worte geschrieben habe, lief es dann – endlich kamen Antworten. Ich empfehle jedem Teilnehmer, sich mit der Thematik mindestens ein halbes Jahr vorher zu beschäftigen, damit er später nicht überrascht ist“, so Schornstein.
Zeitliche Voraussicht und Unterstützung der Handwerkskammer sorgten bei Manuel Meyer für eine rechtzeitige Förderung und somit für ausbleibende Geldsorgen. Meyer meldete sich via Instagram bei der DDH-Redaktion und berichtete von einer positiven Erfahrung mit dem Aufstiegs-BAföG. „Bei mir hat also alles so geklappt, wie es sein sollte“, schreibt Meyer auf Instagram. Meyer hatte sich im Oktober 2022 online bei der HWK Düsseldorf für die Teilzeitkurse angemeldet und innerhalb weniger Tage die erforderlichen Unterlagen bekommen. Nach dem Ausfüllen der Unterlagen ließ Manuel Meyer diese in der HWK Düsseldorf kontrollieren, um diese dann zusammen mit dem Lebenslauf von der HWK bei der Bezirksregierung Köln im November 2022 einzureichen. Im Dezember hatte er bereits eine Rückmeldung der Bezirksregierung erhalten und kurz darauf dann seine Fördernummer. Die Bearbeitung seines Antrags dauerte allerdings 8 bis 10 Monate. Jedoch bekam er zwei Wochen vor Kursbeginn rechtzeitig alle nötigen Unterlagen zugeschickt, und eine Woche später hatte Meyer Anfang August 2023 alle Gelder auf dem Konto. Manuel Meyer hat also Glück gehabt, weiß jedoch auch um Fälle von verzweifelten Kolleg:innen: „Ich kenne auch andere Fälle, wo vieles schiefgelaufen ist.“ Er sieht seine rechtzeitige Förderung im Zusammenhang mit der Handwerkskammer, die Meyer bei der Kontrolle der Unterlagen geholfen hat, und empfiehlt auch angehenden Meister:innen diesen Weg zur erfolgreichen Förderung.

Angst vor Einstellung des Antrags
Doch leider kommt es trotz Pünktlichkeit der Antragsteller oft zu Problemen. So reichte Thomas Dornhöfer, angehender Dachdeckermeister aus Aachen, seinen Antrag Ende Juni ein. Am 3. November dieses Jahres erhielt er ein Schreiben, das ihn aufforderte, weitere Dokumente nachzureichen, da der Antrag nicht vollständig gewesen sei. „Kein Problem“, denkt Dornhöfer, wird jedoch stutzig, als er auf die Datierung des Schreibens schaut. Das Dokument ist datiert auf den 5.10.2023 und nennt eine Frist bis zum 6.11.2023. Das Schreiben macht klar: Ein Einreichen der Unterlagen nach der genannten Frist wird nicht akzeptiert, und Dornhöfers gesamter Antrag wird gestrichen. Die Unterlagen hat er am 7.11.2023 per Einschreiben an die zuständige Stelle geschickt, da er einige Tage benötigte, um die Dokumente zusammenzutragen. Außerdem fügte er dem Schreiben einen Antrag auf Fristverlängerung bei, da das Dokument stark verspätet bei ihm eingegangen war. Seitdem hat Thomas Dornhöfer keine Rückmeldung mehr von dem zuständigen Amt erhalten und konnte auch über verschiedene Wege niemanden erreichen. Ein Weg ins Leere.

Ohne Förderung drohen immense Schulden
Marvin Bürger, Dachdeckermeister und angehender Klempner aus dem Hochsauerlandkreis, hat ähnliche Erfahrung mit dem sogenannten „Aufstiegs-BAföG“ gemacht. Auch er hatte mit langen Bearbeitungs- und Wartezeiten zu kämpfen. Mitte Februar des Jahres 2022 reichte er den Antrag auf Förderung beim Amt ein. Neben einer Eingangsbestätigung nach zwei Monaten erhielt er jedoch die erste Förderungsrate erst Ende Oktober. Bürger bekam zudem rückwirkend die Sommermonate bezahlt. Danach erhielt der junge Dachdecker monatlich seinen Unterhalt und die volle Rate seiner Lehrgangsgebühren. Anfang des Jahres 2023 stand die Prüfung für Bürger und seine Mitschüler:innen und somit auch weitere Prüfungsgebühren von circa 1.500 Euro an. Die Belege der hohen Prüfungsgebühren sendeten Bürger und seine Mitschüler:innen ungefähr zeitgleich ab. Manche von ihnen bekamen eine Antwort und den Bescheid über die Kostenübernahme, andere nicht. So auch Marvin Bürger. Er wartete ein halbes Jahr, bis er diese und die Kosten für das Meisterstück bezahlt bekam.
Das Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (AFBG) schreibt in § 24 Absatz 4 Fristen für die Dauer der Antragsbearbeitung und der Leistung der Zahlungen vor:
„Die Entscheidung über vollständige Antragsunterlagen ist innerhalb von 6 Wochen zu treffen. Zahlungen sind innerhalb von 12 Wochen zu leisten. Werden diese Fristen nicht eingehalten, können Antragstellende – unter Vorbehalt der Rückzahlung – einen Zuschuss zum voraussichtlichen Unterhalt für vier Monate erhalten sowie den Zuschuss zum Maßnahmebeitrag, soweit der Teilnehmer oder die Teilnehmerin die Fälligkeit der Kosten der Lehrveranstaltung nachweist.“
Wir hoffen, dass die Maßnahmen künftig schneller bewilligt werden, sonst verlieren viele Handwerker:innen die Lust auf eine Weiterbildung.
Den kompletten Beitrag lesen Sie in DDH 16.2023.