Brandschutz: Ein ehemaliger Baumarkt sollte zu einer Produktionshalle umgebaut werden. Die vorhandenen Brandwände waren allerdings nicht regelgerecht erstellt. Die Over Dach GmbH aus Kerpen, Mitglied der Dachdecker-Innung Rhein-Erft, korrigierte den Aufbau nach Vorgaben des Sachverständigen.
Die Bauordnung von Nordrhein-Westfalen definiert in Verbindung mit der Musterindustriebaurichtlinie (MindBauRL) für die hier gegebenen Anforderungen in einer nordrheinwestfälischen Großstadt, dass Gebäude-Trennwände als Brandwände ausgeführt und mindestens 50 cm über Dach geführt werden müssen.
Brandwände teils bis zu 60 cm hochgeführt
Da es sich bei der Abdichtung um schon ältere PVC-Dachbahnen handelte, wurden die Brandwände teils bis zu 60 cm hochgeführt, um bei potenziell anstehenden Sanierungen einen Höhenpuffer für eine zusätzliche Wärmedämmung zu generieren.
Alte Dachabdichtung aus Bitumenbahnen fehlerhafterweise über die Brandwand
Die vorhandenen Brandwände waren zu niedrig sowie regelwidrig und fehlerhaft erstellt. Die ursprüngliche Dachabdichtung aus Bitumenbahnen war schon fehlerhafterweise über die Brandwand hinweggeführt. Auch die danach folgende, nunmehr aktuelle PVC-Abdichtung wurde regelwidrigerweise so geführt. Nach LBO, MindBauRL und der DIN 18164 dürfen brennbare Teile nicht über Brandwände hinweggeführt werden. Somit galten schon die vorhandenen Konstruktionen als regelwidrig und falsch. Sie enthielten also schon ein gewisses Gefährdungspotenzial.
Aufmauerung aus Kalksandstein mit Mörtel
Die Brandwände wurden freigelegt, das heißt die 15 Jahre alte PVC-Dachbahn sowie die alten Bitumenbahnen wurden vollständig entfernt. Auf die dann vorhandene Brandwand erfolgte eine Aufmauerung aus Kalksandstein mit Mörtel, um eine ausreichend stabile Erhöhung zu generieren. Mit Ergänzung der vorhandenen Dachfläche an die Brandwand erfolgte der Anschluss der Dampfsperre. Die Wärmedämmung wurde in diesen Bereichen ergänzt und die Dachbahn ebenfalls bis an die Brandwand herangeführt. Die Dachbahnen wurden mit Verbundblechwinkeln im Randbereich, zur Aufnahme horizontaler Kräfte, fixiert. Die Abdichtung wurde dann circa 30 cm hochgezogen und angeschlossen.
Zur Aufnahme und Montage geeigneter Mineralwolle-Dämmplatten (A 1) in einer Dicke von 60 mm wurden hierfür konzipierte Z-Profile aus Stahlblech im senkrechten Bereich montiert. Auf der Attikakrone wurde, ebenfalls mit 2 mm Eisenblech, die Auflage für die Abdeckung geschaffen und die Haltekonstruktion für die auf der Attikakrone zu applizierenden Mineralwolle-Dämmplatten.
Nach Montage der Mineralwolle im senkrechten Bereich und auf der Attikakrone konnten die freiliegenden Mineralwollebereiche im senkrechten Bereich der Attiken jeweils mit 2 mm dicken Stahlblechen abgedeckt werden. Diese wurden an den Z-Profilen entsprechend befestigt. Abschließend erfolgte die Montage der 2 mm dicken Aluminiumabdeckung auf Haftern.
Den kompletten Beitrag lesen Sie in DDH 07.2024.


