Ein freundlich lächelnder Mitarbeiter des Dachdecker-Verbandes Nordrhein, der eine schwarze Softshelljacke mit Verbandslogo trägt und einen Daumen nach oben zeigt.
Martin Weihsweiler ist Landesinnungsmeister des Dachdecker-Verbands Nordrhein. (Quelle: Dachdecker-Verband Nordrhein)

2026-09-18T09:14:49.134Z Klimahandwerker - kein Klischee

Kommentar: Sobald über Rente mit 67 oder 70 gestritten wird, steht reflexartig der Dachdecker auf dem Steildach. Schwer schleppend, kurz vor dem körperlichen Kollaps. Dieses Bild macht sich gut in Talkshows – hat aber mit vielen modernen Dachdeckerbetrieben nur noch wenig zu tun. Der Dachdecker-Verband Nordrhein fasst die aktuelle Situation zusammen.

„Wir bestreiten nicht, dass die Arbeit auf dem Dach körperlich fordert. Aber unser Gewerk darf nicht länger als politisches Schreckbild dienen. Wer beim Dachdecker ausschließlich an körperlichen Verschleiß denkt, blendet moderne Technik, qualifizierte Ausbildung und funktionierende Schutzsysteme aus“, sagt Martin Weihsweiler, Landesinnungsmeister des Dachdecker-Verbands Nordrhein. „Der Dachdeckerberuf ist heute ein hochqualifizierter Klimahandwerksberuf. Wer ihn auf körperliche Schwerstarbeit reduziert, verkennt die Realität moderner Baustellen und die enorme technische Entwicklung der letzten Jahre“, ergänzt er.

Gerade die aktuelle Diskussion über besondere rentenrechtliche Regelungen für körperlich belastende Berufe zeigt das Spannungsfeld. Dass der Dachdeckerberuf wegen seiner körperlichen Anforderungen berücksichtigt wird, kann als Anerkennung einer besonderen beruflichen Lebensleistung verstanden werden. Gleichzeitig entsteht schnell der Eindruck eines Berufs, den Beschäftigte zwangsläufig körperlich verschlissen verlassen. Eine solche pauschale Darstellung wird der betrieblichen Realität nicht gerecht und erschwert die Nachwuchsgewinnung. „Wir erleben in der Praxis, dass junge Menschen sich sehr bewusst für den Beruf entscheiden, wenn sie erkennen, wie modern, technisch, vielseitig und sinnstiftend er tatsächlich ist“, so Weihsweiler.

Körperliche Arbeit bleibt – die Belastung verändert sich

Ein Dach entsteht weiterhin durch handwerkliche Arbeit. Wetter, Höhe, wechselnde Baustellen und der Umgang mit Baumaterialien verlangen körperliche Fitness, Konzentration und Verantwortungsbewusstsein. Kein seriöser Branchenvertreter sollte diese Anforderungen kleinreden. „Natürlich bleibt der Beruf körperlich fordernd. Aber er ist nicht mehr mit dem Bild von vor 30 Jahren vergleichbar“, betont Weihsweiler. Der Arbeitsalltag des Dachdeckers hat sich trotzdem deutlich verändert. Krane, Bauaufzüge, Materiallifte und mechanische Hebehilfen übernehmen viele Transportvorgänge. Drohnen liefern Bilder für Dachinspektionen. Digitale Aufmaße, Baustellendokumentationen und Planungsprogramme verlagern Arbeitsschritte vom reinen Krafteinsatz zur technischen Beurteilung. Rücken- und schulterunterstützende Exoskelette können bei einzelnen Tätigkeiten entlasten.

„Technik ersetzt nicht das Handwerk, aber sie verändert es grundlegend. Sie sorgt dafür, dass Erfahrung und Fachwissen stärker in den Vordergrund rücken. Das macht den Beruf seit Jahren auch für Frauen immer attraktiver, was uns enorme Vorteile in der Zukunftsgestaltung bringt“

Martin Weihsweiler

Diese Technik ersetzt das handwerkliche Können nicht. Sie reduziert Belastungsspitzen und erlaubt erfahrenen Beschäftigten, ihr Fachwissen stärker einzusetzen. „Gerade erfahrene Gesellen sind heute oft die wichtigsten Wissensträger auf der Baustelle“, so Weihsweiler. Ein älterer Geselle muss deshalb nicht dieselben Aufgaben übernehmen wie ein Berufsanfänger. Baustellenorganisation, Aufmaß, Qualitätskontrolle, Kundenberatung, Wartung und die Anleitung jüngerer Mitarbeiter schaffen Tätigkeitsfelder, in denen Erfahrung stärker zählt als Muskelkraft. Auch innerhalb der Baustellenorganisation lässt sich körperliche Belastung gezielt verteilen.

Ein 60-jähriger Beschäftigter muss nicht jeden Materialtransport oder das Bewegen schwerer Leitern selbst übernehmen, wenn jüngere Kollegen diese Arbeiten übernehmen können. Erfahrene Mitarbeiter sollen möglichst lange gesund im Unternehmen bleiben und ihr Wissen an die nächste Generation weitergeben. „Ein moderner Innungsbetrieb organisiert Arbeit nach Qualifikation, Erfahrung und körperlicher Leistungsfähigkeit. Der 60-jährige Facharbeiter muss nicht jeden Materialtransport selbst erledigen. Sein Fachwissen bei Anschlüssen, Schadensbildern und schwierigen Details ist für einen Betrieb oft unersetzlich“, erklärt der Landesinnungsmeister. „Das Ziel ist immer, Menschen möglichst lange gesund im Beruf zu halten und ihre Erfahrung sinnvoll einzusetzen."

Aus dem Dachdecker ist ein technischer Klimaberuf geworden

Das Berufsbild reicht längst über das Verlegen von Dachziegeln hinaus. Dachdecker errichten und sanieren Steil- und Flachdächer, dämmen Gebäudehüllen, montieren Photovoltaikanlagen, bauen Gründächer, erneuern Dachfenster und bearbeiten Fassaden. Planung, Bauphysik, Feuchteschutz, Brandschutz und digitale Dokumentation gehören fest zum beruflichen Alltag. „Wir sind längst ein zentraler Akteur der Energiewende am Gebäude“, betont Weihsweiler. Der Dachdecker schützt Gebäude vor Hitze, Starkregen, Sturm und Energieverlusten. Er schafft Flächen für Solarstrom und Begrünung. Auch die Beschäftigtenstruktur passt nicht zum Bild eines überalterten, auslaufenden Gewerks. Das Durchschnittsalter der gewerblichen Arbeitnehmer lag 2025 bei 42,0 Jahren und damit geringfügig unter dem Vorjahreswert von 42,1 Jahren. Bundesweit waren 61.723 gewerbliche Arbeitnehmer im Dachdeckerhandwerk beschäftigt

Witterungsrisiken enden nicht mehr mit dem Winter

Die Branche kennt ihre witterungsbedingten Risiken seit Jahrzehnten. Dafür wurden tarifliche und gesetzliche Instrumente geschaffen, die Beschäftigung sichern und Entlassungen vermeiden. Von April bis November erhalten gewerbliche Arbeitnehmer im Dachdeckerhandwerk bei zwingenden witterungsbedingten Arbeitsausfällen tarifliches Ausfallgeld. Der Anspruch beginnt ab der ersten vollen Ausfallstunde und ist auf 53 Stunden je Arbeitnehmer und Kalenderjahr begrenzt. Das Ausfallgeld beträgt 75 Prozent des geltenden Stundenlohns. SOKA-DACH erstattet dem Arbeitgeber den ausgezahlten Betrag sowie eine Pauschale für dessen Sozialaufwand. „Dieses System ist ein wichtiger Baustein, um Beschäftigung auch bei kurzfristigen Wetterausfällen zu sichern“, so Weihsweiler. Für Dezember bis März steht das gesetzliche Saison-Kurzarbeitergeld zur Verfügung. Es erfasst im Baugewerbe vorübergehende und unvermeidbare Arbeitsausfälle aus witterungsbedingten oder wirtschaftlichen Gründen sowie infolge eines unabwendbaren Ereignisses. „Die aktuelle Systematik bildet die Realität nur noch teilweise ab, weil sich Wetterextreme längst über das ganze Jahr verteilen“, sagt Weihsweiler.

Die Auszahlungsstatistik der SOKA-DACH bestätigt diesen Befund bereits heute: Im Juli 2025 wurden 3,68 Millionen Euro an Ausfallgeld und Beschäftigungssicherung ausgezahlt, im September 2025 waren es 3,56 Millionen Euro – Werte in einer Größenordnung, wie sie klassischerweise für die Herbstmonate typisch sind. Witterungsbedingte Arbeitsausfälle sind damit längst kein reines Winterphänomen mehr.

Dieses System stammt aus einer Arbeitswelt, in der das besondere Witterungsrisiko des Baugewerbes vor allem mit den Wintermonaten verbunden wurde. Für das Dachdeckerhandwerk entsteht daraus eine konkrete Frage: Warum ist ein zwingender witterungsbedingter Arbeitsausfall im Januar gesetzlich über das Saison-KuG abgesichert, während ein vergleichbarer Ausfall im Juli zunächst auf eine tarifliche und auf 53 Stunden begrenzte Branchenlösung trifft? Wie stark der bestehende Rahmen bereits beansprucht wird, zeigen die Zahlen der SOKA-DACH: 2025 schöpften 21,5 Prozent aller Betriebe den tariflichen 53-Stunden-Rahmen für mindestens einen Arbeitnehmer vollständig aus. Gleichzeitig stieg das insgesamt ausgezahlte Ausfallgeld für die Monate April bis November 2025 auf rund 24,1 Millionen Euro – nach 23,4 Millionen Euro im Vorjahr.

Saison-KuG an die klimatische Realität anpassen

Der politische Zeitpunkt für diese Diskussion ist günstig. Mehrere SPD-geführte Bundesministerien haben am 16. August 2026 einen gemeinsamen Aktionsplan zum Umgang mit Hitze und weiteren Klimafolgen vorgelegt. Das Papier fordert einen nationalen Hitzeaktionsplan und einen stärkeren Schutz von Beschäftigten vor Extremtemperaturen. Müssen Produktionsprozesse infolge hitzebedingter Störungen von Lieferketten unterbrochen werden, kommt nach dem Papier grundsätzlich konjunkturelles Kurzarbeitergeld in Betracht. Der Vorschlag ist bislang ein politischer Vorstoß der SPD-geführten Ressorts und keine beschlossene Regelung der Bundesregierung. „Wenn der Staat Hitze als strukturelles Risiko anerkennt, muss er auch die direkten Auswirkungen auf Baustellen konsequent mitdenken“, sagt Weihsweiler. Für witterungsabhängige Handwerksbetriebe stellt sich damit eine weitergehende Frage. Ein Industriebetrieb kann mittelbar betroffen sein, wenn Hitze seine Lieferkette unterbricht. Beim Dachdeckerbetrieb trifft dieselbe Extremwetterlage unmittelbar den Arbeitsplatz. Wird es auf einer Dachfläche so heiß, dass Arbeiten aus Gründen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes nicht verantwortbar fortgesetzt werden können, entsteht der Arbeitsausfall direkt auf der Baustelle.

Das allgemeine Kurzarbeitergeld löst dieses Problem außerhalb der Schlechtwetterzeit nicht ohne Weiteres. § 96 SGB III erkennt ungewöhnliche, vom üblichen Witterungsverlauf abweichende Wetterverhältnisse grundsätzlich als mögliches „unabwendbares Ereignis“ an. Gleichzeitig gelten Arbeitsausfälle grundsätzlich als vermeidbar, wenn sie überwiegend branchenüblich, betriebsüblich oder saisonbedingt sind. Beim Saison-KuG ist diese Wertung bewusst anders. Nach § 101 SGB III kann ein witterungsbedingter Arbeitsausfall während der Schlechtwetterzeit gerade dann berücksichtigt werden, wenn zwingende Witterungsgründe vorliegen und tatsächlich Arbeitsstunden ausfallen. „Genau diese Logik müsste auch für andere extreme Wetterlagen gelten“, so der Landesinnungsmeister.

Arbeitsschutz darf nicht zum wirtschaftlichen Nachteil werden

Arbeitgeber müssen Arbeitsbedingungen so organisieren, dass ihre Beschäftigten keinen unverantwortbaren gesundheitlichen Belastungen ausgesetzt werden. Der aktuelle politische Hitzeaktionsplan stellt den Schutz von Beschäftigten vor Extremtemperaturen ausdrücklich in den Mittelpunkt.„ Arbeitsschutz hat immer Vorrang, aber die wirtschaftlichen Folgen dürfen nicht einseitig auf die Betriebe abgewälzt werden“, sagt Weihsweiler. Für einen Dachdeckerbetrieb entsteht ein Zielkonflikt, wenn die verantwortungsvolle Unterbrechung einer Arbeit erhebliche ungedeckte Lohnkosten verursacht.„Kein Betrieb darf dafür bestraft werden, dass er seine Mitarbeiter vor gesundheitlichen Risiken schützt“, so Weihsweiler.

Die Argumentationskette ist klar: Extremwetter verändert die Arbeitsbedingungen. Arbeitgeber müssen auf gesundheitliche Gefahren reagieren. Daraus können unvermeidbare Arbeitsausfälle entstehen. Die Beschäftigungssicherung muss solche Ausfälle nach nachvollziehbaren Kriterien auffangen können.„Das ist keine Sonderforderung, sondern eine Frage der Fairness im System“, erklärt der Landesinnungsmeister. Das Dachdeckerhandwerk hat mit seinem tariflichen Ausfallgeld bereits eine eigene Antwort auf Arbeitsausfälle zwischen April und November entwickelt. Die Begrenzung auf 53 Stunden zeigt zugleich die Reichweite dieser Branchenlösung.„Unsere tariflichen Lösungen stoßen an Grenzen, wenn Extremwetter häufiger und intensiver wird“, so Weihsweiler. Die Forderung lautet deshalb nicht: mehr Ausfallgeld wegen einiger heißer Sommertage. Sondern: Das System der Beschäftigungssicherung muss die tatsächlichen witterungsbedingten Arbeitsausfälle des Dachdeckerhandwerks im gesamten Jahr abbilden.

Das Dachdeckerhandwerk sorgt fürs Alter vor

Die Branche verlässt sich bei der Altersversorgung nicht allein auf die gesetzliche Rente. Über SOKA-DACH bestehen eine Rentenbeihilfe, eine individuelle betriebliche Altersversorgung und eine tarifliche Zusatz-Rente. Die Zahlen aus der tariflichen Rentenbeihilfe der SOKA-DACH zeichnen dabei ein differenzierteres Bild, als das gängige Klischee suggeriert: Das durchschnittliche Renteneintrittsalter bei der Altersrente lag 2025 bei 64,6 Jahren, nach 64,1 Jahren im Jahr 2023 und damit tendenziell steigend. Viele Dachdecker arbeiten also schon heute nahe an der aktuellen Regelaltersgrenze. Der technische Fortschritt liefert kein Argument für eine pauschale Rente mit 70. Ein Bauaufzug hebt Material, aber er beseitigt weder Hitze noch Kälte, Absturzrisiken oder jahrzehntelange körperliche Beanspruchung. „Technik erleichtert vieles, aber sie ersetzt nicht die Realität körperlicher Arbeit“, so Weihsweiler.

Umgekehrt sollte die Berufsbezeichnung allein ebenfalls nicht darüber entscheiden, wer als „Schwerarbeiter“ gilt. „Wir brauchen eine ehrliche Betrachtung der tatsächlichen Belastungen, nicht pauschale Zuschreibungen“, fordert der Landesinnungsmeister . Aus Sicht von Weihsweiler sollte der Renteneintritt stärker an die tatsächliche Erwerbsdauer geknüpft werden. Wer bereits mit 15 oder 16 Jahren eine Ausbildung beginnt und ins Erwerbsleben eintritt, sammelt bis zum heutigen Renteneintrittsalter deutlich mehr Beitrags- und Erwerbsjahre als jemand mit späterem Berufseinstieg, etwa nach einem längeren Studium. . „Wer fünf Jahre früher ins Erwerbsleben eingestiegen ist, hat auch fünf Jahre länger einbezahlt. Das muss sich am Ende in einem früheren Renteneintritt niederschlagen, statt starr auf das Lebensalter zu schauen“, so Weihsweiler.

Rentenpolitik und Beschäftigungssicherung berühren zwei Seiten derselben Frage: Wie reagiert der Sozialstaat auf die reale Arbeitswelt eines körperlich anspruchsvollen und stark witterungsabhängigen Berufs? Das Dachdeckerhandwerk sollte sich in beide Debatten einbringen, bevor politische Regelungen feststehen. „Wenn wir nicht selbst mitreden, werden andere über unser Berufsbild entscheiden“, warnt Weihsweiler. Die bessere Botschaft lautet: Dachdecker üben einen körperlich anspruchsvollen und technisch vielseitigen Beruf aus. Die öffentliche Debatte sollte den Dachdecker deshalb weder auf die erschöpfte Frau oder Mann auf dem Steildach noch auf ein Wintergewerk reduzieren. „Wir sind ein Klimahandwerk – kein Klischee“, fasst Weihsweiler zusammen.

zuletzt editiert am 21. September 2026
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