Die BG BAU begrüßt, dass mit den neuen Regelungen zur Gefahrstoffverordnung mehr Klarheit für die Bauwirtschaft beim Umgang mit Asbest besteht. Vor allem in Gebäuden, die vor 1993 errichtet wurden, kann an zahlreichen Stellen Asbest vorhanden sein. Wichtig ist daher, dass bereits vor Beginn der Arbeiten bekannt ist, ob bei Tätigkeiten in den Gebäuden mit Asbest zu rechnen ist.
Gefahr: Asbest wird zu spät erkannt
Den Änderungsvorschlägen des Wirtschafts- sowie des Umweltausschusses, die jeweils eine stärkere Verantwortung des Veranlassers von Baumaßnahmen forderten, ist der Bundesrat letztlich nicht gefolgt. Aus Sicht der BG BAU besteht damit die Gefahr, dass Asbest zu spät erkannt und die Gesundheit der Beschäftigten gefährdet wird.
Auch in den Empfehlungen des über viele Jahre beratenden Nationalen Asbestdialogs, einem Zusammenschluss von Vertretern der Immobilien- und Bauwirtschaft, der zuständigen Gewerkschaft, von Ministerien, Sozialversicherungsträgern und Verbänden, wurde gefordert, dass bei Gebäuden mit Baujahr vor 1993 anlassbezogen durch den Bauherrn eine Erkundung auf Asbest erfolgen soll.
Technische Erkundung soll sachgerecht erfolgen
Zu begrüßen sind die vorgeschlagenen Änderungen des Bundesrates im Hinblick auf die Ausweitung auf den Eigenheimbau sowie die Klarstellung, dass eine technische Erkundung sachgerecht zu erfolgen hat und die möglichen entstehenden Kosten als zusätzliche Leistungen gelten. Zudem schlägt der Bundesrat vor, dass grundsätzlich eine Erkundung zu Asbest erfolgen muss, wenn der Unternehmer ansonsten für die anstehenden Bauarbeiten keine Gefährdungsbeurteilung für seine Mitarbeitenden erstellen kann.
Anlassbezogen Proben vor dem Bau entnehmen
„Die BG BAU plädiert seit jeher dafür, grundsätzlich bei begründetem Verdacht anlassbezogen schon vor Beginn der Bauarbeiten eine Erprobung vorzunehmen. Im Falle von Asbestvorkommen sind dann umfassende Schutzmaßnahmen sowie eine fachgerechte Entsorgung sicherzustellen. Als BG BAU beraten wir die Unternehmen, führen Schulungen durch und bieten Unterstützung, wie zum Beispiel spezielle Prämien, um die Anschaffung geeigneter Arbeitsmittel zu fördern“, sagt Michael Kirsch, Hauptgeschäftsführer der BG BAU.
Das Veranlasser-Prinzip bedeutet: „Der Auftraggeber wird verpflichtet, beispielsweise vor einer Sanierung eine Bestandsaufnahme zu machen, welche Stoffe in den betroffenen Bauteilen enthalten sind. So kann der Dachdecker im zweiten Schritt kalkulieren, was in Sachen Entsorgung auf ihn zukommt“, so ZVDH-Ausschussvorsitzender Recycling und Entsorgung, Mario Kunzendorf.
Gefahr für Mensch und Umwelt
Beim Umgang mit Asbest sind besondere Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und Dritter zu treffen. Grade bei Sanierungen von Mehrparteienhäusern und Eigenbauarbeiten, die im Hinblick auf Asbest nicht sachgerecht durchgeführt werden, sind Gefährdungen für unbeteiligte Bewohner, Anwohner oder Passanten nicht auszuschließen. Außerdem müssen Asbestabfälle fachgerecht entsorgt werden, um Umweltschäden zu vermeiden. Häufig wird dies allein durch Unkenntnis über das Vorkommen von Asbest und den Umgang damit verhindert. Daher informiert die BG BAU umfassend vor Ort durch ihre Aufsichtspersonen, aber auch durch verschiedene Medien- und konkrete Unterstützungsangebote. Außerdem bietet die BG BAU ein E-Learning „Grundkenntnisse Asbest“ sowie eine Multiplikatoren-Schulung dazu an. Detaillierte Informationen zum Gefahrstoff Asbest finden sich in der Gefahrstoff-Datenbank der BG BAU „WINGIS“.
„Im Hinblick auf die Umsetzung der Gefahrstoffverordnung kommen auf die Unternehmen der Bauwirtschaft neue Herausforderungen zu. Die BG BAU ist auf diese Situation schon heute gut vorbereitet und wird zukünftig weitere spezielle Angebote zur Verfügung stellen, um die Branche umfassend zu unterstützen“, so Michael Kirsch.
Fragen zu Asbest
- Was ist Asbest und warum ist es gefährlich? Asbest ist ein natürlich vorkommendes Mineral, das früher in Baumaterialien verwendet wurde, weil es sehr widerstandsfähig und feuerfest ist. Wenn Asbestmaterial jedoch bricht oder beschädigt wird, können Fasern freigesetzt werden, die bei Einatmung gesundheitsschädlich sind und schwere Lungenkrankheiten verursachen können, einschließlich Asbestose und Lungenkrebs.
- Wie erkenne ich, ob ein Dachmaterial Asbest enthält? Oft sind alte Wellplatten, Fassadenplatten und Dachschindeln aus asbesthaltigem Material. Visuell ist Asbest nur schwer zu erkennen; im Zweifel sollte immer eine Materialprobe zur Analyse eingeschickt werden.
- Wie erkenne ich, ob ein Produkt Asbest enthält? Oft sind alte Wellplatten, Fassadenplatten und Dachschindeln aus asbesthaltigem Material. Visuell ist Asbest nur schwer zu erkennen; im Zweifel sollte immer eine Materialprobe zur Analyse eingeschickt werden.
- In welchen Dachprodukten sind typischerweise Asbest enthalten? Häufig findet sich Asbest in alten Faserzementplatten (Eternit), Wellplatten und Fassadenverkleidungen, die vor den 1990er-Jahren installiert wurden.
- Welche Gesundheitsrisiken gehen von Asbest aus? Bei der Arbeit mit Asbest können mikroskopisch kleine Fasern freigesetzt und eingeatmet werden, was Lungenkrebs, Lungenvernarbung (Asbestose) und andere ernste Atemwegserkrankungen verursachen kann.
- Ab welchem Alter von Dachmaterialien ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Asbest enthalten ist? Materialien, die vor 1993 installiert wurden, enthalten oft Asbest, da es damals noch in vielen Bauprodukten erlaubt war.
- Gesetzliche Regeln
- Welche gesetzlichen Regelungen gibt es zur Entsorgung von Asbest? In Deutschland ist die Asbestentsorgung streng geregelt. Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) regeln den Umgang und die Entsorgung. Man muss dabei Sicherheitsvorschriften strikt einhalten.
- Welche Sicherheitsstandards und Vorschriften müssen bei der Arbeit mit Asbest eingehalten werden? Die Vorschriften beinhalten eine fachgerechte Entfernung und Entsorgung, das Tragen von Schutzausrüstung sowie Maßnahmen zur Vermeidung der Staubfreisetzung. Hierzu zählen Atemschutz, Schutzanzüge und sichere Verpackung des Materials.
- Welche Schutzmaßnahmen sind bei der Demontage von Asbestmaterialien vorgeschrieben? Vorschriften verlangen, dass asbesthaltige Materialien nur mit minimaler Beschädigung entfernt werden dürfen, um Staub zu vermeiden. Sämtliche Arbeiten sind unter Einsatz von geeigneter Schutzausrüstung und nur von geschultem Personal durchzuführen.
- Wer darf asbesthaltige Materialien entfernen? Braucht man eine spezielle Zertifizierung? Ja, man benötigt eine spezielle Sachkundeschulung (nach TRGS 519), um asbesthaltige Materialien zu entfernen. Nur zertifizierte Fachkräfte dürfen diese Arbeiten durchführen.
- Welche Strafen drohen bei Missachtung der Vorschriften zur Asbestentsorgung? Wer die Vorschriften missachtet, riskiert Bußgelder und kann strafrechtlich belangt werden. Außerdem kann bei Verstößen ein Arbeitsverbot verhängt werden.
- Fragen zur Entsorgung
- Wie läuft die fachgerechte Entsorgung von Asbest ab? Das Material muss vorsichtig entfernt, in speziellen, dicht verschlossenen Big Bags verpackt und als Sondermüll entsorgt werden. Dies darf nur in dafür zugelassenen Entsorgungsanlagen erfolgen.
- Wie verpacke und lagere ich Asbestmaterialien sicher für den Transport? Man verpackt die Materialien in staubdichte und reißfeste Big Bags, die speziell für Asbestabfälle zugelassen sind. Diese müssen fest verschlossen und korrekt gekennzeichnet sein.
- Wo und wie kann ich Asbestabfälle entsorgen? Asbestabfälle dürfen nur in speziellen Entsorgungsstellen abgegeben werden. Diese Abgabestellen sind auf Sondermüll spezialisiert und können das Material ordnungsgemäß lagern und entsorgen.
- Gibt es spezielle Entsorgungsbetriebe für asbesthaltige Materialien? Ja, viele Entsorgungsunternehmen bieten spezielle Dienstleistungen für Asbestabfälle an. Es lohnt sich, sich vorab über lokale Anbieter zu informieren.
- Was kostet die Entsorgung von Asbest? Gibt es Förderungen oder Zuschüsse? Die Kosten variieren je nach Menge und Region, aber eine fachgerechte Entsorgung kann schnell mehrere hundert Euro kosten. Es gibt selten Fördermittel, doch eine Beratung bei der Stadt oder Gemeinde kann manchmal hilfreich sein.
- Schutzmaßnahmen für Dachdecker
- Welche persönliche Schutzausrüstung ist beim Umgang mit Asbest notwendig? Atemschutzmasken mit P3-Filter, Schutzanzüge, Handschuhe und Schutzbrillen sind zwingend erforderlich, um sich vor Asbestfasern zu schützen.
- Wie schützt man sich effektiv vor Asbeststaub? Wichtig ist, die Materialien möglichst unbeschädigt zu entfernen, keine Geräte zu verwenden, die Staub verursachen (wie Trennschleifer), und die Asbestabfälle sofort dicht zu verpacken.
- Welche Sicherheitsvorkehrungen müssen bei der Arbeit auf Dächern mit Asbest getroffen werden? Dachdecker sollten sich in kleinen, abgesperrten Arbeitsbereichen bewegen, eine Schutzvorrichtung gegen das Herunterfallen von Asbestteilen aufbauen und ihre Schutzausrüstung regelmäßig überprüfen.
- Wie gehe ich mit meiner Kleidung und Ausrüstung nach der Arbeit mit Asbest um, um Kontamination zu vermeiden? Nach der Arbeit sollten Schutzanzüge und Masken sicher entsorgt werden. Es ist auch ratsam, sich außerhalb des Arbeitsbereichs umzuziehen und die Kleidung getrennt zu waschen.
- Welche Aufzeichnungen und Nachweise muss ich gemäß den gesetzlichen Vorgaben aufbewahren? Aufbewahrungspflichtig sind Entsorgungsnachweise und die Gefährdungsbeurteilung – in der Regel für mindestens fünf Jahre.
