München: Der 32. Münchener Dachtag zeigte die aktuellen Probleme im Dachdeckerhandwerk: Baurecht, Solar, Lichtbänder und Sandwichdächer. An einem Tag gab es geballten Sachverstand – und vor allem konkrete Hinweise, wie sich Unternehmer rechtlich und technisch absichern können.
Zum bereits 32. Mal lud die Dachdecker-Innung München-Oberbayern Anfang März zum jährlichen Münchener Dachtag ein. Obermeister Hartmut Bergener brachte es bei der Begrüßung der rund hundert Teilnehmer im Novotel auf den Punkt: „Der Dachtag in München ist eine feste Institution. Hier kommen Sachverstand und Lösungen zusammen.“ Moderiert wurde das Event erneut von Dachdecker- und Spenglermeister Florian Geyer, ö.b.u.v. Sachverständiger – praxisnah, pointiert und humorvoll.

WU-Betonkonstruktionen gelten als Abdichtungen
Den Einstieg machte Dr.-Ing. Denis Kiltz (Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein). Sein Thema: Beton als Tragwerk, als Abdichtung und als Dauerbaustelle für Instandhaltung. Kiltz erinnerte daran, dass Beton längst nicht nur „der graue Unterbau“ für Aufbauten ist, sondern ein aktiver Teil der Abdichtung werden kann: WU-Betonkonstruktionen sind wasserundurchlässig und können – richtig geplant – die Funktion der Abdichtung übernehmen. Basis seien Betone mit Porenstruktur, die einen hohen Wassereindringwider-
stand bieten. Risse sind dabei unvermeidlich – entscheidend ist nicht ihre Vermeidung, sondern ihre Beherrschbarkeit. Eine Wärmedämmung oberhalb der Konstruktion ist dabei obligatorisch. Sie reduziert Spannungen und damit die Verformungen im Beton – eine einfache Maßnahme, mit großer Wirkung für die Lebensdauer der Konstruktion.
Für Dachdecker außerdem interessant: Dauerhaftigkeit und Instandhaltung von Spannbeton, etwa bei Brücken oder großen Tragwerken, auf denen Dachaufbauten geplant sind. Für den Dachdecker heißt das: Planung und Bestandsprüfung sind kein „nice to have“, sondern Pflichtprogramm – insbesondere, wenn schwere Aufbauten wie PV oder Dachbegrünungen geplant werden.
Welcher Mangel liegt warum vor mit welchen Folgen
Zündstoff versprach der nächste Vortrag: „Wann ist ein Fehler ein technischer Mangel?“ Darüber sprachen Cornelia Kallert (Vorsitzende Richterin Landgericht München I) und Julia Obermeier (Richterin Landgericht München I). Die zentrale Botschaft an die Unternehmer: Entscheidend ist nicht, wie der Handwerker den Fehler einordnet, sondern was vertraglich geschuldet war und ob die Funktionalität des Werks erreicht ist. Die Richterinnen interessiert vor allem eines: „Auf was können sich alle Beteiligten einigen?“ Am Ende zählt die Funktionsfähigkeit – unabhängig von internen Verantwortlichkeiten.
Für Unternehmer besonders wichtig aus juristischer Sicht:
- Besonderheiten der Ausschreibung: Was genau war beschrieben, was nicht?
- Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik und DIN-Normen.
- Mängelrechte nach BGB/VOB.
- Herstellerangaben und deren Umsetzung auf der Baustelle.
Kallert brachte den Anspruch an Sachverständige klar auf den Punkt: „Wenn ein Mangel vorliegt, müssen Sie erläutern, warum er vorliegt, welche Folgen er hat – und das in komprimierter Form.“
Zum Knackpunkt Prüf- und Hinweispflicht führte Obermeier aus: „Die Funktionalität des Werks ist geschuldet, doch der Werkunternehmer kann sich von der Haftung befreien, wenn er seiner Prüf- und Hinweispflicht nachgekommen ist.“ Das heißt konkret:
- Ausschreibungsfehler, planerische Mängel oder „Wunschlösungen“ des Bauherrn sind schriftlich zu dokumentieren.
- Auf Abweichungen von Regelwerken, Normen oder Fachregeln ist ausdrücklich hinzuweisen.
- Diese Hinweise gehören nicht nur in ein Gespräch, sondern nachweisbar in das schriftliche Protokoll
Die lebhafte Diskussion zur Ausführung von Flachdächern mit oder ohne Gefälle zeigte, wie schnell Dachdecker in eine Haftungsfalle geraten: Was als „üblich“ gilt, was als „Sonderlösung“ – und ab wann aus einer tolerierten Abweichung ein kostenintensiver Mangel wird.

Tücken mit Solar
Nach der Pause betrat ein alter Bekannter die Bühne: Ludwig Held, Fachkraft für Solartechnik HWK, – und ehemaliger Landesinnungsmeister des Dachdecker-Verbands Hessen und ö.b.u.v. Sachverständiger für das Dachdecker- und Klempnerhandwerk. Sein Thema: „Fallstricke bei energetischen Gewinnungsflächen: Aufdach/Indach“.
Anhand zahlreicher Bilder zeigte der Dachdecker- und Klempnermeister, warum PV-Anlagen auf dem Dach immer noch zu den größten Schadentreibern gehören. Sein dringender Rat an Dachdecker: Immer prüfen, ob ein Standardtragwerk vorliegt – oder ob zusätzliche Nachweise nötig sind. Abweichungen konsequent ermitteln und dokumentieren. Besonders deutlich kritisierte Held den nach wie vor verbreiteten Einsatz von Stockschrauben. Diese Befestigungsart führt in der Praxis häufig zu schadhaften Anschlüssen, insbesondere bei Wellplatten, bei denen die Schäden oft erst zeitverzögert sichtbar werden.
Ein weiterer Problemkomplex: PV-Anlagen auf nachträglich begrünten Dächern. Hier werden Wartungswege, Randabstände und Brandschutz oft ignoriert. Das Motto vieler Anlagenbauer: „So viele Module wie möglich“ – zulasten von Wartung, Sicherheit und Regelkonformität. Dachdecker sollten sich hier nicht zum Erfüllungsgehilfen machen, sondern aktiv Grenzen setzen.

Held wies zudem auf die VdS-Richtlinie für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen hin. „Lichtbänder sind für mich die am unterschätztesten Problemfelder. Was die wenigsten wissen: Diese müssen regelmäßig geprüft werden: „Im Rahmen der Zustandskontrolle der Dachlichtbänder sind diese nach vier Jahren und dann nach zwei Jahren auf ihren äußeren Zustand zu überprüfen. Weisen Sie bei einer Dachwartung den Bauherrn darauf hin“, so Held.
Ein weiteres Problemfeld: PV-Dächer mit nachträglich aufgetragenen Dachbegrünungen, auf denen Solarteure ihre Bastelkünste zeigen. „So viel Module wie möglich ist oft das Motto, dabei werden oft weder Wartungswege noch Randabstände beachtet“, betonte Held abschließend.
Bohrwiderstände beachten
Das Thema Schäden stand auch im Mittelpunkt von Dipl.-Ing. Stefan Holz (Sachverständiger BVFS für Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik, Flachdach- und Fassadenabdichtung, Spenglerarbeiten), sachverständiger Qualitätsprüfer für die Montagearbeiten mit Bauelementen aus Metallblech (IFBS). Holz zeigte Schadensbilder bei Metalldächern. Die Kernprobleme aus seiner Praxis:
- Sandwichdächer, deren Tragfähigkeit wegen Korrosion oder Querschnittsverlust fraglich ist,
- Befestigungen mit zu hohem Anpressdruck oder falsch positionierten Schrauben,
- Profiltafeln, die beim Walzrunden bis oder über die Streckgrenze hinaus belastet werden.
Ein zentrales Werkzeug ist die Bohrwiderstandsmessung. Mit ihr kann geprüft werden, ob ein Sandwichdach noch ausreichend tragfähig ist oder ob bereits eine kritische Schwächung vorliegt. Für Dachdecker bedeutet das: Anstatt „auf Sicht“ zu entscheiden, ob eine Bestandskonstruktion noch belastbar ist, liefern objektive Messungen eine belastbare Grundlage – technisch wie rechtlich.
Sein Appell: „Achten Sie auf die Angaben der Hersteller, bevor Ihre Mitarbeiter die Flexibilität des Materials zu sehr strapazieren.“ Wer Profiltafeln vor Ort „passend biegt“, riskiert unsichtbare Materialschäden, die sich erst Jahre später in Form von Rissen und Undichtigkeiten zeigen.
Positiv fiel Holz’ Fazit zur Dampfdiffusion im Metallbereich aus: Dampfdiffusionsbedingte Schäden sind bei Metalldächern selten – vorausgesetzt, die Dampfsperre ist funktionsfähig ausgeführt und bleibt dicht.
Den kompletten Beitrag lesen Sie in DDH 04. 2026.