Steigende Sprit- und Materialpreise belasten Dachdecker – einige Betriebe haben bereits Kurzarbeit angemeldet. Wir lassen Unternehmer zu Wort kommen und geben Tipps zur rechtssicheren Weitergabe von Angeboten.
Der aktuelle Krieg im Nahen Osten und die daraus resultierende Gefahr für die weltweite Energieversorgung zeigt die ersten finanziellen Folgen auch im Dachdeckerhandwerk. Durch die Blockade der Straße von Hormus, der weltweit wichtigste Engpass für Erdöl- und Flüssigerdgas-Exporte, sind die Folgen des Krieges an den Zapfsäulen zu spüren. Experten gehen davon aus, dass die hohen Energiepreise zunächst so bleiben werden.
Zudem machen die extrem gestiegenen Materialkosten den Betrieben zu schaffen – eine Folge der Energiepreissteigerungen.
Für Dachdeckerbetriebe gehört Mobilität zum Alltag. Ob Anfahrt zur Baustelle, Transport von Material oder kurzfristige Einsätze bei Sturmschäden – ohne Fahrzeuge läuft kein Auftrag. Genau deshalb treffen steigende Spritpreise diese Branche besonders hart. Wenn Diesel und Benzin deutlich teurer werden, steigen die Kosten unmittelbar mit jeder Fahrt.
Preissteigerungen rechtssicher an Kunden weitergeben
Allerdings gibt es durchaus Dachdecker, die bereits seit Jahren auf Lastenräder - mit oder ohne E-Antrieb - setzen.
Generell können Dachdeckerbetriebe unvorhergesehe Preissteigerungen rechtssicher an ihre Kunden weitergeben
Um auf steigende Kraftstoffpreise zu reagieren, ist zunächst eine realistische Kalkulation entscheidend. Höhere Betriebskosten spiegeln sich in den Angebotspreisen wider, auch wenn das gegenüber Auftraggebern erklärungsbedürftig ist.
Mit Preisgleitklauseln sich rechtlich absichern
Der ZVDH hat 2021 bereits angesichts der seinerzeit stark angestiegenen Preise für Holz und Dämmstoffe alle Handlungsoptionen in einem Infoblatt zusammengefasst, insbesondere die Möglichkeiten der Vereinbarung von sogenannten Preisgleitklauseln.
Preisgleitklauseln sind vertragliche Regelungen, die dazu dienen, Preisänderungen aufgrund von Materialkosten- und Lohnschwankungen bei längerfristigen Bauvorhaben zu berücksichtigen. Sie helfen vor allem Unternehmern, sich gegen das Risiko steigender Kosten abzusichern, wenn die Preise für Baumaterialien oder andere Ressourcen zwischen Vertragsabschluss und Projektbeginn oder Projektabschluss erheblich steigen. Hierbei handelt es sich um eine gute Möglichkeit, um sich rechtlich abzusichern, falls Preise sich spontan ändern.
Die Formulierung einer Stoff- bzw. Preisgleitklausel sollte klar, eindeutig und verbindlich sein. Der ZVDH empfiehlt, in jedem Fall juristischen Rat einzuholen. Gerade bei Bauvorhaben mit Verbrauchern ist es wichtig, dabei sicherzustellen, dass die Klausel rechtlich zulässig und für beide Vertragsparteien nachvollziehbar ist. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen geht dies in der Regel nicht.
Der Dachdeckerbetrieb sollte daher sein Angebot stets als „freibleibend“ kennzeichnen. So hat der Dachdeckerbetrieb das letzte Wort, ob der Vertrag erst mit seiner Auftragsbestätigung zustande kommt.
Bei öffentlichen Aufträgen kann der Auftragnehmer von sich aus keine zeitliche Preisbindung oder eine Preisgleitklausel vorgeben.
Energiepreise bleiben weiterhin hoch
Deutlich mehr Unternehmen in Deutschland planen mit höheren Preisen. Der ifo Indikator kletterte im März auf 25,3 Punkte, nach 20,3 Punkten im Februar. Das ist der höchste Wert seit März 2023. „Der Preisdruck in Deutschland nimmt wieder spürbar zu“, sagt Klaus Wohlrabe, Leiter der ifo Umfragen. „Die hohen Energiepreise dürften die Inflation in den kommenden Monaten erhöhen.“
Das führt dazu, dass mittlerweile einige Dachdecker-Betriebe nicht mehr solide kalkulieren können und Aufträge ablehen müssen.
Eskalierende Preise und fehlende Planungssicherheit
DDM Hermann Vogt aus Hüsten schildert die dramatische Preisentwicklung bei Baumaterialien wie Bitumen- und Kunststoffdachbahnen sowie Dämmstoffen seit Beginn des Iran-Kriegs. Innerhalb von nur vier Wochen seien die Kosten um bis zu 40 % gestiegen, begleitet von einem Mangel an Preis- und Liefergarantien. Diese Unsicherheiten zwingen Bauherren oft dazu, Projekte zu stornieren, da sie die steigenden Mehrkosten nicht tragen können.
Teilweise kommt es bei einigen Betrieben sogar zu Lieferstopps der Hersteller.
Unterschiede zwischen Skug und Kug
Zur aktuellen Situation äußert sich Dipl.-Ök. Felix Fink, ZvDH-Bereichsleiter Wirtschaft und Unternehmensführung:
„Anders als Saison-Kurzarbeitergeld (S-Kug, bis März) trifft konjunkturelles Kurzarbeitergeld (Kug, ab April) die Dachdecker-Betriebe deutlich härter, denn bei S-Kug erhalten sie ihre Personalkosten inkl. Sozialaufwand komplett von der Agentur für Arbeit ersetzt, bei Kug müssen die Betriebe knapp 40 % Sozialaufwand der um 20 % reduzierten Nettoentgeltdifferenz zwischen Soll- und Ist-Entgelt selbst tragen.
Das sind enorme Kosten, denen nichts an verkaufbarer Arbeitsleistung gegenübersteht und die auch nicht anderweitig kompensiert werden können“.

Bedrohung der gesamten Branche?
Die Auswirkungen dieser Marktentwicklung sind laut Dachdeckermeister Vogt verheerend: Unternehmer sehen sich gezwungen, trotz voller Auftragsbücher Mitarbeiter in Kurzarbeit zu schicken. „Die Dachdeckerbranche droht vor einer Welle von Insolvenzen und Arbeitslosigkeit zu stehen, wobei aus einem Fachkräftemangel nun ein akuter Auftragsmangel wird“, so Vogt.
Der Iran-Konflikt zeigt exemplarisch auf, wie stark geopolitische Krisen lokale und regionale Branchen wie das Dachdeckerhandwerk beeinflussen können. Ohne klare Maßnahmen zur Stabilisierung der Lieferketten und zur Unterstützung der betroffenen Betriebe drohen langfristige Auswirkungen, die weit über die Bauwirtschaft hinausreichen. Die Dachdeckerbranche fungiert dabei als ein Alarmzeichen für die Unsicherheit des internationalen Handels und die Fragilität unternehmensübergreifender Abhängigkeiten.
Es bleibt zu hoffen, dass Politik und Wirtschaft die Notwendigkeit von Stabilität und fairen Marktbedingungen erkennen und konsequente Schritte einleiten – so sie das angesichts der fragilen Weltlage, überhaupt können.