In älteren Steildächern findet man häufig noch gitterverstärkte und perforierte Unterspannbahnen aus PE. Diese Bahnen sind nicht diffusionsoffen. Wurden solche Dächer gedämmt, waren mindestens zwei Zentimeter Lüftungsebene zwischen Unterspannbahn und Dämmschicht vorzusehen. Bei einer Sanierung, die den heutigen Anforderungen an den Wärmeschutz entspricht, bedeutet die Beibehaltung dieses Luftspaltes eine inakzeptable Einschränkung der Dämmstoffhöhe.
Die in belüfteten Dächern eingebauten Unterspannbahnen – wie z. B. Delta-Fol SPF – haben in aller Regel einen Sd-Wert von ca. 3 m und werden als „diffusionsbremsende“ oder „moderat dampfbremsende“ Schicht bezeichnet. Die Höhe des freien Lüftungsquerschnittes innerhalb einer solchen Konstruktion musste mindestens 2 cm betragen und sollte sich nach Möglichkeit über die gesamte Dachfläche zwischen Wärmedämmung und Unterspannbahn erstrecken. Ausreichend dimensionierte Zu- und Abluftöffnungen waren vorzusehen. Dächer, in denen solche Unterspannbahnen eingebaut wurden, sind oftmals mehr als 25 Jahre alt. Die Dacheindeckungen sind im Allgemeinen jedoch noch in einwandfreiem Zustand. Deshalb werden energetische Sanierungsmaßnahmen in solchen Fällen meist von innen durchgeführt. Eine Vollsparrendämmung wäre dabei sehr einfach herzustellen.


GEG: Sparrenhöhe beachten
Die Anforderungen aus dem GEG für „Dachflächen sowie Decken und Wände gegen unbeheizte Dachräume bei bestehenden Gebäuden“ stehen in Anlage 7 (zu § 48), wo die Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten beschrieben werden:
Unter 5a (Dachflächen sowie Decken und Wände gegen unbeheizte Dachräume) wird bei Gebäuden mit Raum-Solltemperatur ≥ 19 °C ein Wert von U = 0,24 W/(m²K) gefordert. Das bedeutet, dass bei einem angenommenen Sparrenabstand von ca. 60 cm, einer Sparrenbreite von ca. 8 cm und einem Dämmstoff der Wärmeleitfähigkeit λ = 0,035 W/(mK) eine ca. 18 cm dicke Wärmedämmung zwischen den Sparren verwendet werden muss. Hierbei unberücksichtigt bleiben rauminnenseitige Bekleidungen und ggf. der Einbau besserer Dämmstoffe und/oder einer möglichen Untersparrendämmung. Werden dann zusätzlich 2 cm für die Belüftungsebene eingeplant, wäre eine Sparrenhöhe von 20 cm erforderlich. Früher waren jedoch Sparrenhöhen von 14 bis 16 cm die Regel.
Wie schon die alte EnEV, lässt auch das „neue“ GEG Ausnahmen zu: „Werden Maßnahmen nach Nummer 5a ausgeführt und ist die Dämmschichtdicke im Rahmen dieser Maßnahmen aus technischen Gründen begrenzt, so gelten die Anforderungen als erfüllt, wenn die nach anerkannten Regeln der Technik höchstmögliche Dämmschichtdicke eingebaut wird, wobei ein Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit von λ = 0,035 W/(mK) einzuhalten ist. Abweichend hiervon ist ein Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit von λ = 0,045 W/(mK) einzuhalten, wenn Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen verwendet werden.“
Aus dieser Sicht betrachtet ist eine Vollsparrendämmung in vielen Fällen unumgänglich. Aber was sagt das Merkblatt Wärmeschutz bei Dach und Wand des ZVDH zu diesem Thema?

Fachgerechter Einbau der Dämmung
Vor dem Einbau der sparrenhohen Dämmung muss überprüft werden, ob eine Konterlatte vorhanden ist und ob die zur Konterlattenebene gehörenden Be- und Entlüftungsöffnungen ausreichend dimensioniert sind. Die Öffnungen, die vorher der Unterlüftung der Unterspannbahn dienten, sind nach Möglichkeit winddicht zu verschließen. Eine Ausnahme besteht bei nicht ausgebauten Spitzböden. Hier sollten die Öffnungen im Firstbereich nicht geschlossen werden. Die Unterspannbahn muss auf ihren einwandfreien Zustand hin überprüft werden. Denn besonders bei nicht ausgebauten Dächern mit Dach- oder Fassadenfenstern ist zumindest eine punktuelle Schädigung durch UV-Strahlung (Versprödung) nicht auszuschließen. Eine Prüfung der Holzfeuchte ist in der Regel nicht erforderlich, da das Holz aufgrund seines Alters meist sehr trocken ist. Außerdem ist es von elementarer Wichtigkeit, dass die Dampfbremse/-sperre absolut luftdicht verarbeitet wird. Eine orientierende Prüfung der Luftdichtheit kann hier vor Verlegung der Innenbekleidung hilfreich sein.
Michael Wolf
Den kompletten Beitrag lesen Sie in DDH 04.2022.