Abdeckungen sollten ein ausreichendes Gefälle zur Dachseite aufweisen. Außerdem ist oft eine Unterkonstruktionen erforderlich. Wichtig: Bei der Befestigung keine sichtbaren „Spenglerschrauben“ nehmen. Material, Abstände und Gefälle – unser Praxistipp beantwortet die wichtigsten Fragen zur Planung und Ausführung.
Welche Materialien eignen sich für eine Abdeckung?
Gängig sind Materialien wie Aluminium, Titanzink, oder auch Kupfer. Darüber hinaus kommen auch verzinkte oder nichtrostende Stähle zum Einsatz sowie in selteneren Fällen (bspw. in der Denkmalpflege) auch Blei. Worauf es bei der Materialauswahl ankommt: Der Preis, technische Eigenschaften wie Ausdehnung, Festigkeit und natürlich die Optik. „Kalte“ Materialien wie Aluminium dehnen sich bei Erwärmung weniger aus, „warme“ Materialien wie Kupfer stärker. Das muss man bei der Verarbeitung beachten. Abdeckungen aus Titanzink, Aluminium und Kupfer werden häufig in den Dachdeckerbetrieben gekantet. Wichtig sind hierbei dazugehörige indirekte Haften, sie halten die Abdeckung an Ort und Stelle und werden unterhalb der Abdeckung vormontiert. Dickeres Aluminium, zumeist ab 1,5 mm, kommt bei der Herstellung von industriell vorgefertigten Systemen in Kombination mit Haltebügeln zum Einsatz.

Attika-Abdeckung Gefälle: Muss das sein und wenn ja, wie viel?
Kurz und knapp: ja – Gefälle muss sein. In der Fachregel für Metallarbeiten steht unter Abschnitt 8.1 „Abdeckungen; Allgemeines“, Punkt 2: Abdeckungen sollten ein ausreichendes Gefälle zur Dachseite aufweisen.“ Auch die Flachdachrichtlinie sagt unter Abschnitt 4.6 „Dachrandabschnitte (3)“: „Dachrandabdeckungen sollen ein Gefälle zur Dachseite aufweisen.“ Das heißt: Welches Gefälle der Dachdecker wählt, ist nicht vorgegeben. Es muss nur sichergestellt sein, dass der Niederschlag dauerhaft nach innen entwässert wird, um die Fassade vor Feuchtigkeit zu schützen.

Abstände und Schenkelmaße: Worauf kommt es an?
Grundsätzlich gilt: Je höher das Gebäude, desto größer ist das senkrechte Schenkelmaß. Der Tropfkantenabstand zur Fassade beträgt min. 2 cm, bei besonders zu schützenden Bauteilen (Kupfer/Putz etc.) ist entsprechend mehr Abstand zu wählen (4 bzw. 5 cm). Der Grund: Dies stellt sicher, dass abtropfende Feuchtigkeit nicht dauerhaft auf die Fassade einwirkt. Das senkrechte Schenkelmaß beträgt bis 8 m Gebäudehöhe min. 5 cm. Zwischen 8 m bis 20 m sind es 8 cm, alles darüber min. 10 cm.
Werkstoff: Welches Material in welcher Dicke?
Die erforderliche Dicke reicht von 0,4 mm bis 2,5 mm, je nach Werkstoff und Konstruktionsart. Es gibt » nicht selbsttragende Abdeckungen auf ebener Unterkonstruktion und » Selbsttragende Abdeckungen auf Haltebügeln (Industriesysteme)

Wie breit darf die Dachrand- oder Attikaabwicklung überhaupt sein?
Für die maximale Zuschittsbreite von Mauerabdeckungen sind in den Regelwerken keine Angaben zu finden. Zur Orientierung können bei nicht selbsttragenden Abdeckungen die Tabellenwerte für maximale Scharbreiten bei Metalldeckungen verwendet werden. In Abhängigkeit von der Gebäudehöhe und örtlichen Windzone variieren diese im Bereich von 520 bis 720 mm. Bei selbsttragenden Abdeckungen bieten verschiedene Hersteller und Kantdienstleister Abdeckungen für Mauerkronen bis zu 750 mm Breite an.
Untergrund: Was muss man beachten?
Selbsttragende Abdeckungen (gekantete Klempnerbauteile oder Industrieprofile) sitzen auf korrosionsgeschützten Haltebügeln. Diese müssen nach Verlegeanleitung in Höhe, Linie und Gefälle auf dem Untergrund (muss nicht absolut eben sein) ausgerichtet werden. Bei nicht selbsttragenden Abdeckungen (bspw. 0,7 mm Titanzink) ist eine vollflächig tragende, ebene Unterkonstruktionen (Holzwerkstoffplatten, etc.) erforderlich.
Abdichten: Bis zur Innen- oder bis zur Außenkante?
Auch hier gibt die Flachdachrichtlinie unter „4.6 Dachrandabschnitte (4)“ eine klare Angabe: „Die Abdichtungsbahnen des Anschlusses sollen bei Dachrandaufkantungen bis zur Außenkante geführt, verklebt oder mechanisch befestigt werden, außer der Dachrand wird wie ein Anschluss an ein aufgehendes Bauteil entsprechend Abschnitt 4.3 ausgebildet.“ Bei der Abdichtungshöhe am Bereich der Innenkante der Abdeckung sollte laut Flachdachrichtlinie bei Dachneigungen bis 5° (ca. 9 %) mindestens 0,10 cm Anschlusshöhe und bei Dachneigungen über 5° mindestens 5 cm über Oberflächen-Belag betragen.
Und die Befestigung: Keine sichtbare Spenglerschraube
Selbsttragende und nicht selbsttragende Abdeckungen sollen indirekt und nur in Ausnahmefällen direkt befestigt werden. Wichtig: Eine direkte Befestigung mit direkt sichtbaren Schrauben (wie die typische Spenglerschraube mit Dichtring) sollte immer vermieden werden. Ausnahmefälle sind hier: die Forderungen des Denkmalschutzes, zusätzliche Befestigung bei erhöhter Lastanforderung oder maximale Einzellänge ≤ 3 m. Bei Einzellängen ≤ 3,0 m muss jeweils ein Bohrloch mit Übermaß (wegen thermischer Ausdehnung des Materials) und eine Abdeckung in Form eines Hauerbuckels (geklebt oder gelötet) angewendet werden. Der Abstand der Hafte, Anzahl und Art der Befestigung richtet sich nach dem Bauteil, der Gebäudehöhe und den Windlastannahmen. Lösungen und Varianten bieten hier die „Hinweise zur Lastermittlung“ im Regelwerk.
Statik: Wann ist ein Nachweis erforderlich?
Bei selbsttragenden Profilen muss der statische Nachweis der Standsicherheit vorliegen. Dieser wird vom Hersteller der Abdeckungen erbracht, darauf können sich Dachdecker berufen. Sofern der bautechnische Nachweis durch einen autorisierten Statiker erstellt wurde, kann sich der Dachhandwerker darauf verlassen. Doch Vorsicht: Mit der Montage haftet zunächst der Verarbeiter, da er in der Regel dem Tragwerksplaner die, für eine mangelfreie Erstellung der Statik erforderlichen Angaben liefert. Es genügt nicht, nach den Verlegerichtlinien und Verlegeplänen des Herstellers zu montieren, da diese Angaben meistens nur Orientierungshilfen bzw. Vorbemessungen sind. Es handelt sich nicht um projektbezogene statische Nachweise.
Was ist mit selbstgekanteten Blechen? Kann der Dachdecker selber einen Nachweis erstellen?
In der Musterbauordnung wird nicht unterschieden, ob es eine Abdeckung selbsttragend (meist industriell) oder nicht selbsttragend (meist handwerklich) hergestellt ist. Nach § 66 Absatz 2 kann der erforderliche Standsicherheitsnachweis nur von einer Person mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder Bauingenieurwesen mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung in der Tragwerksplanung erstellt werden