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Flachdach 15. August 2023 Die neue Flachdachrichtlinie im Gelbdruck

Regelwerk: Zum 1. Juli 2023 wurde der Gelbdruck der Flachdachrichtlinie veröffentlicht. Einsprüche und Kommentare können bis zum 31. August 2023 eingereicht werden. Nach der anschließenden Beratung der Einsprüche und Kommentare im ZVDH-Fachausschuss Abdichtungen soll im nächsten Jahr die aktuell noch gültige Fassung der Flachdachrichtlinie aus dem Jahr 2016 abgelöst werden.

Was ist neu an der Flachdachrichtlinie? 

Die grundsätzliche Ausrichtung und Zielsetzung der Flachdachrichtlinie haben sich nicht geändert. Sie soll eine Zusammenfassung der positiven Erfahrungen seitens der ausführenden und planenden Dachdecker und Dachdeckerinnen sein, wie Flachdächer sicher und dauerhaft erstellt werden können. Dass dies nicht mit 2–3 Bildern oder 3–4 DIN-A4-Seiten getan ist, zeigt der Umfang von etwas mehr als 100 Seiten. Flachdächer können bei Berücksichtigung aller Anforderungen sehr komplexe Bauteile sein.

Die unterschiedlichen Anforderungen und Lösungsmöglichkeiten sowie die möglichst leichte Anwendung der Flachdachrichtlinie haben zu einer Änderung der Gliederung geführt. Abbildung 1 zeigt eine grobe Gegenüberstellung der Gliederungen der 2016er-Flachdachrichtlinie und des Gelbdrucks. In der Praxis ist die Schnittstelle zwischen Planung und Ausführung häufig der Knackpunkt, denn in vielen Fällen werden in der Planung Punkte nicht berücksichtigt, die für die Ausführung von besonderer Bedeutung sind. Daher wurden die bisherigen Abschnitte „1.4 Gestaltungs- und Planungshinweise“ und „2. Beanspruchungen und Anforderungen“ zusammengeführt. Der neue Abschnitt „2. Grundsätzliche Gestaltungs- und Planungskriterien/-anforderungen“ umfasst Planungsthemen

  • zum Gefälle
  • der Entwässerung
  • den Details
  • der Nutzung von Flächen
  • der Vermeidung/Begrenzung von „Wasserunterläufigkeit“
  • der Unterlagen/Unterkonstruktion
  • zur „Randfixierung“
  • zur Windsogsicherung
  • Sicherungsmaßnahmen bei Gefälle > 5 %

Abbildung 1: Übersicht der Änderungen bei der Gliederung der Flachdachrichtlinie (Quelle: ZVDH)

Wie Abbildung 1 zeigt, wurde der bisherige Anhang II „Detailskizzen“ aufgelöst. Sämtliche Abbildungen wurden in die Abschnitte 1 bis 4 verschoben. Redaktionell werden sämtliche Abbildungen noch neu erstellt und ergänzt.

Inhaltlich wurden folgende Änderungen vorgenommen:

Gefälle

  • Die planerischen Anforderungen an das Gefälle wurden beibehalten und inhaltlich ergänzt. Einerseits wurden erforderliche Maßnahmen und Konsequenzen für Fälle aufgenommen, in denen vertraglich ein definiertes, ausgeführtes Gefälle vereinbart wird. Andererseits wurden Pfützen und stehendes Wasser auf Dächern mit Gefälle ≤ 5 % als Normalzustand und zulässig explizit aufgenommen.
  • Fälle, in denen Flachdächer standardmäßig ohne Gefälle geplant und ausgeführt werden, wurden konkretisiert und erweitert.

Details

  • Für Durchdringungen, die mit Flüssigkunststoffen ausgeführt werden, wurde der Abstand der Durchdringungen untereinander auf mindestens 10 cm reduziert. Für bahnenförmige Abdichtungen gilt weiterhin der Abstand von mindestens 30 cm zwischen den Flanschaußenkanten.

Unterlage/Unterkonstruktion

  • Die bedingte Forderung („soll“) zur Planung und Ausführung von Trennschichten/-lagen auf Unterlagen und Unterkonstruktionen aus Holzwerkstoffen wurde in eine Empfehlung („sollte“) umgewandelt. Feuchteabhängige Längenänderungen bei Holzwerkstoffen treten in der Regel in deutlich geringeren Dimensionen auf als bei Schalungsbrettern. 

Änderungen bei den Funktionsschichten 

Der Abschnitt „3. Planung und Ausführung der Funktionsschichten“ wurde inhaltlich an einigen wenigen Stellen angepasst. Die zwei nachfolgenden Punkte sind hier hervorzuheben:

  • In den vergangenen Jahren hat eine Vielzahl von Dachdecker-Unternehmen über ein auffälliges Schrumpfverhalten von Polymerbitumenbahnen mit Polyestervlieseinlage am Querstoß berichtet. In der Folge entstanden sehr häufig intensive und für die Dachdecker-Unternehmen anspruchsvolle Diskussionen mit den Auftraggebern. Dass die Dächer hierdurch undicht wurden, konnte nur in wenigen Fällen berichtet werden. In den Gelbdruck wurde daher die Erhöhung der Überlappung am Querstoß aufgenommen. Es wird eine Überlappung zum Zeitpunkt der Ausführung von 12 cm empfohlen.
  • Aus der Flachdachrichtlinie wurden PIB-Bahnen mit Dichtrand gestrichen, da diese Bahnen nicht mehr hergestellt werden.

Barrierefreie Übergänge als Standard-Konstruktion 

Die aus baupraktischer Sicht wohl wichtigste Änderung der Flachdachrichtlinie ist die Aufnahme der barrierefreien Übergänge. 2020 hat der ZVDH die „Planungshilfe Barrierefreie Übergänge bei Dachterrassen und Balkonen“ veröffentlicht. Hierdurch wurden die Schnittstellenprobleme zwischen den einzelnen Gewerken dargestellt und die Erfordernisse aus abdichtungstechnischer Sicht dargestellt. In der Rückschau kann die Planungshilfe als Beschleuniger für die Standardisierung dieses Details und Grundstein für die neuen Inhalte der Flachdachrichtlinie sowie der Abdichtungsnormen gewertet werden. Die Parameter für die barrierefreien Übergänge im Gelbdruck stimmen in den meisten Punkten mit der Planungshilfe überein und wurden nur an einigen wenigen Stellen konkretisiert oder angepasst.

Anpassungen der Regelwerke im
Abdichtungsbereich 

Ein wichtiger Punkt bei der Neufassung der Flachdachrichtlinie war der Abbau von Widersprüchen zwischen der Flachdachrichtlinie und der DIN 18531. Einige Widersprüche zwischen beiden Regelwerken wurden durch den Gelbdruck bereits abgebaut, andere im Rahmen der Einspruchsberatungen. Der Großteil der Widersprüche wird jedoch durch die Neufassung der DIN 18531 aufgelöst. Die Norm wird aber voraussichtlich erst zum Jahreswechsel als Entwurf veröffentlicht, und somit werden erst dann die Anpassungen an die Flachdachrichtlinie ersichtlich.

zuletzt editiert am 17.08.2023